Vorrede. 1x
Zweck eines Handbuches und eines akademi— schen Lehrbuches— im stylistischen Zusam⸗ menhange gehalten, ohne die Begebenheiten selbst, wie bei Heeren, unter den Teyt der Paragraphen zu stellen; ich habe überall die nothwendige und mög⸗ lichst auserlesene Literatur berücksichtigt, und die einzelnen Theile, besonders auch in der neue— sten Zeit, so gleichmäßig durchzuführen versucht, als es in meinen Kräften stand. Bei der ohnedies schon uberschrittenen Bogenzahl für diesen Theil konnte ich freilich im Einzelnen und namentlich in Hinsicht der Kolonieen nicht so reichhaltig seyn, wie Heeren in seinem ausführlichern Werke, das in der neuesten (vierten) Auflage in zwei Theile zerfällt, und zwi schen 50— 60 Bogen umschließt. Die politischen Ansichten und Urtheile, welche in einer geschichtlichen Darstellung aus dem Ständ⸗ puncte der Politik nicht fehlen konnten und durf⸗ ten, wird zwar nicht jeder meiner Leser mit mir thei⸗ len; allein der unbefangene und ruhige Forscher wird, wie ich hoffe, neben der Freimüthigkeit, welche die Geschichte verlangt, die Mäßigung und Neu⸗ tralitat nicht verkennen, welche durchgehends, nach meiner innigsten Ueberzeugung, in meinen ausge— sprochenen Urtheilen herrscht und herrschen soll. Nur durch das Festhalten des Mittelweges zwischen
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