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Staatskunst. 557
stiften, zu leiten und geltend zu machen sey; das muß der Diplomat in den eintretenden einzelnen Fällen, nach unbefangener Würdigung aller Verhältnisse, und nach den in der Geschichte aufbewährten ähnlichen Erscheinungen, mit hellem Blicke und sicherem Tacte (hauptsächlich mit Vermeidung aller halben Maas⸗ regeln) entscheiden. Er muß die innern und äußern Verhältnisse der Staaten berücksichtigen, die sich ver— binden wollen, und die Mittel, die sie in die politische Wagschale legen. Er muß deshalb ihre physischen und moralischen Kräfte, ihre geographische Lage, ihren Volksgeist, besonders ihr Finanzsystem, die einfluß— reichen Personen in der Nähe der Regenten, die Kraft oder Schlaffheit der Regierung überhaupt, und den Zustand und Geist der Landmacht und der Marine, so wie das muthmaßliche Interesse der Staaten an den eingetretenen Ereignissen der Zeit genau kennen und würdigen.
Heinrichs 4 Plan zu einer europäischen Repu— blik gehört nur der Idee nach hieher, zunächst aber ins practische europäische Völkerrecht.— Doch selbst die Idee des politischen Gleichgewichts, so wie die Verwirklichung derselben seit drei Jahrhunderten in der Mitte des europäischen Staa— tensystems ist in älterer und neuerer Zeit von Vie— len bestritten worden. So wie es nun an sich Un— sinn(d. h. gegen die Vernunft) ist, die Idee dessel⸗ ben wegläugnen zu wollen; so ist auch die Geschichte, namentlich der drei letzten Jahrhunderte, sehr reich an Beispielen, wo dieses Gleichgewicht in der Wirk— lichkeit festgehalten, und das verletzte hergestellt ward. Ohne in der Staatskunst weiter in diesen Gegenstand eingehen zu können(welcher, nach der practischen Ausführung, theils der Geschichte des


