Teil eines Werkes 
1 (1823) Natur- und Völkerrecht, Staats- und Staatenrecht und Staatskunst / dargest. von Karl Heinrich Ludwig Pölitz
Entstehung
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356 Staatskunst.

der einzelnen Mächte gegen einander, durch welche für den Zweck der Begründung, Erhaltung und Sicherstellung des Rechts und der Wohlfährt Allertheils jeder Versuch einer Hauptmacht nach

einer Weltherrschaft, oder doch nach einem Ueberge⸗

wichte über andere Reiche und Staaten, sogleich er kannt und zurückgewiesen, theils in dem Verkehre und der Wechselwirkung aller Mächte und Staaten des ersten, zweiten, dritten und vierten politischen Ranges die völlige Gleichheit der politischen Rechte, durch die Heiligkeit des gegenwärtigen Besitzstandes und der Völkerverträge im innern und äußern Staats leben Aller, aufrecht erhalten wird. Dieses politische Gleichgewicht ist daher nicht blos physischer, es ist auch moralischer Natur; es wirket nicht blos durch die physischen Kräfte der Riesenstaaten, sondern auch durch die intellectuellen und sittlichen Kräfte der Völker und Staaten überhaupt; es wirkt durch die Macht deröffent lichen Meinung, welche jede Ungerechtigkeit, Gewalt that und Hinterlist in der Wechselwirkung der Staaten mißbilligt; es zeigt endlich bei seiner Ausführung, wie wichtig selbst die Staaten des dritten und vierten po litischen Ranges in der politischen Wagschale sind, theils nach dem Ausschlage, welchen ihr Beitritt zur Erhaltung des politischen Gleichgewichts gibt, theils nach ihrem oft nicht gehörig gewürdigten Ge sammtgewichte in dem Mittelpuncte dieses Systems. Wie aber durch Bündnisse und Verträge überhaupt, und namentlich mit welchen Mächten, dieses politi sche Gleichgewicht für die Bewahrung und Aufrecht haltung der Selbstständigkeit und Unabhängigkeit des einzelnen Staates zu bewirken und zu erhalten, wie besonders, bei einem drohenden Uebergewichte der Riesenmächte, das Gegengewicht der Macht zu

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