Teil eines Werkes 
1 (1823) Natur- und Völkerrecht, Staats- und Staatenrecht und Staatskunst / dargest. von Karl Heinrich Ludwig Pölitz
Entstehung
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Staatskunst. 3

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59. Politisches Gleichgewicht.

Damit aber in der Wechselwirkung und Stel lung der einzelnen Mächte und Staaten gegen einander nie die Herrschaft des Rechts beeinträchtigt, nie von den Mächten des ersten politischen Ranges ein drücken⸗ des und die Selbstständigkeit und Unabhängigkeit der Mächte des zweiten, dritten und vierten Ranges be⸗ drohendes Uebergewicht versucht und durchgeführt, und jeder Versuch einer nach diesem Uebergewichte streben den Macht zur Gefährdung der andern sogleich erkannt und zurückgewiesen werde, soll unter allen in gegensei⸗ tiger Wechselwirkung befindlichen Staaten das poli tische Gleichgewicht bestehen. Dasselbe gründet sich, der Idee nach, auf die von der Vernunft ge botene unbedingte Herrschaft des Rechts auf dem gan⸗ zen Erdboden(Naturr. 5.57,welche sich im Gleich gewichte der Rechte aller neben einander bestehenden Staaten(Staatsr. g. 68.) ankün⸗ digen soll. Allein Geschichte und Erfahrung bestätigen es, daß in der wirklichen Welt dieses Gleichgewicht der Rechte nicht durch Vernunftideen, sondern durch die Verwirklichung des sogenannten poli⸗ tischen Gleichgewichts hervorgebracht werden muß. Das politische Gleichgewicht*) beruht daher auf der, aus der tiefsten und umsichtigsten Er forschung aller Bedingungen und Ankündigungen des innern und äußern Staatslebens sämmtlicher mit ein⸗ ander in Wechselwirkung stehenden Reiche und Staa⸗ ten hervorgehenden, Stellung und Verbindung *)(Fr. v. Gentz), Fragmente aus der neuesten Geschichte

des polit. Gleichgewichts in Europa. Petersb. 1806,8.

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