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Staatskunst. dem einheimischen Staate, für ihre eigne Sicherheit und die Erhöhung ihrer Wohlfahrt am meisten zu er⸗ warten haben. Die Aehnlichkeit des erreichten Gra⸗ des der Cultur zweier Völker, die Aehnlichkeit ihres innern Organismus nach Verfassung, Regierung und Verwaltung, die Aehnlichkeit ihrer innern Bedürf⸗ nisse nach den Hauptgegenständen ihrer Beschäftigung, und die Aehnlichkeit ihrer Verhältnisse gegen andere Mächte, von welchen beide entweder zu hoffen oder zu furchten haben, wird(als eine Art von Wahlver⸗ wandtschaft), bei Berücksichtigung der genannten vier Hauptbedingungen, weit mehr über die natürliche und feste Freundschaft zwischen den einzelnen Völkern und Staäten entscheiden, als die Verwandt⸗ schaft der Regente nhäuser in monarchischen Staaten, oder das augenblickliche Zusammentreffen der politischen Absichten zweier Staaten in Beziehung aufs Ausland (z. B. bei einem Eroberungskriege, bei der Mißbilli— gung gewisser innerer Einrichtungen in einem aus— wärtigen Staate u. s. w.). Es'gehört daher der sichere Blick und der durch lange Uebung und Umsicht be⸗ währte Tact des Diplomaten dazu, die auswärti⸗ gen Verbindungen mit bestimmter Vergegenwärti— gung aller Grundbedingungen des innern Volks⸗ lebens anzuknüpfen und zu leiten. Dabei gilt aber als Regel der Staatskunst, daß man selbst diejenigen Staaten, mit welchen man in keiner unmittelbaren Verbindung(der Nachbarschaft, oder der Verträge) steht, sie mögen mächtig oder minder mächtig seyn, nie durch Anmaßungen, oder ungegründete Ansprüche, oder befremdende Forderungen reize und sich entfremde, sondern— außer der allgemeinen Gerechtigkeit— auch mit Würde, Achtung und Anstand gegen alle Staaten sich betrage.
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