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DO IT D Fz> TO8 Bei der Abtheilung des Ackers in Felder, Sc<läge oder Koppel, hängt die Entscheidung von folgenden Localumständen abt a) hat der in Frage gestelete Haushalt Wiesen, und wie viel? b) von weicher Beschaffenheit sind dieselben? c) sind sie vollig privativ oder haften Servitute darauf? d) worin bestehet deren Ertrag?| e) hat der gedachte Haushalt Weide, und wie groß ift dieselbe na< Morgenzahl? f) von welcher Beschaffenheit ist dieselbe?
€) ist sie privativ oder haften Mitnußungsrechte darauf, und worin bestehen die leßten?
h) wie viel Stück Vieh der einen oder der andern Art ist biöher darauf geweidet worden, und in welcher Maaße hat es darauf seinen Unterhalt gefunden?
CF. 20.
Es macht begreifliher Weise einen Unterschied, ob der in Rede befangen? Haushalt natürliche Wiesen hat, oder ob das erforderlihe Winterfutter auf einem Theil des Ackerlandes erzielt, oder auf andere Weise herbeigeführt werden muß. Giebt es nun dergleichen Wiesen 3 so erleichtert es sowohl die Abschäßung des Ertra- ges, als die Ausmittelung des auf das Mähen und auf die Heubereitung zu verwen«- denden Arbeitslohns, wenn solche nach der üblichen Landes» Maaße, welches bier der obbeschriebene Calenbergische Morgen ist, vermessen werden. Beiläufig bemerke ich, daß in den zum Churfürstenthum Hannover gehörigen Marschländern auch nach Mor- gen von 600 Quadrat- Ruthen und 480 Ouadrat- Ruthen, a, 196 Calenberg. Oua* drat» Fuß, gerechnet werde, daß aber das für alle Provinzen des Churfürstenthums ge? seßlich bestimmte Maaß das Calenbergische fey, nac< welchem auf den Morgen 120 Daadrat- Ruthen„. a 256 Quadrat- Fuß gehen.
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