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SETZE
Die Beschaffenheit des Wiesenlandes kann hier in Betrachtung kommen, wenn es etwa hoch und also mitunter zu düngen oder zu säen ist. Im ersten Falle ist bei Berechnung des Düngerbedarfs auf solches Wiesenland Rücksicht zu nehmen. Dies bleibt im zweiten Fall dasselbe, der denn überher no< Einfluß auf die Ausmittelung des Zugviehes und Anordnung der Saatfolge hat. Endlich ist bei solhen Wiesen, die unzeitigen Uebershwemmungen ausgeseßt sind, durch die Acerabtheilung auf den Futterfräuterbau die gehörige Attention zu nehmen,
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Ob das Wiesenland völlig privativ oder zu bestimmten Zeiten fremder Auf- hütung unterworfen sey, kommt darum bei dem Ackerbenußungs- Plan in Frage, weil es auf die Bestimmung des Weidebedarfs für den um des Düngers willen zu hal- tenden Viehstand Einfluß hat. Es giebt nemlich sowohl auf den ein- als zweischüri- gen Wiesen eine sogenannte Nachweide, die von größerer oder geringerer Bedeutung ist, je nachdem die Wiesen ein oder zwei mal, und nach dem örtlichen Herfommen früher oder später gemähet werden. Es giebt freilih auch eine Vorweide auf den Wiesen, die aber ein guter Wirth wohl nur in sofern dulden wird, als sie von Frem- den ausgeübt wird und also gezwungen gestattet werden muß, Leider findet man noch Oerter, wo diese Vorweide bis alten Maitag, ja bis Pfingsten gelitten werden muß, Im Fürstenthum Lüneburg hängt es nach der Verordnung vom 25sten Juni 1802 nunmehr von der Willkühr des Wteseneigenthümers ab, ob er den Aufhütenden mit einem den Werth der Nußung in sich fassenden Theil der dem Aufhütungsrechte unterworfenen Wiese abfinden will oder nicht,
C. 23 Im Z3ten- Bande meines Werks über die Gemeinheitstheilung 6. 27., habe ic gezeigt, daß, wenn das Ganze der Vegetation zu 700 angenommen werde, da- von zu rechnen wären auf den Zeitrgum
SEREN La SSS
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