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6. T5
Dei der Verfertigung eines Pacht- Anschlages liegt die Absicht zum Grunde, den Ertrag der in Rede befangenen Pertinenzien so genau als möglich auszumitteln. Eine solcher Anschlag ist also eine speculative Berehnung über den Nußungswerth, welchen man von einer Sache, unter den vorhandenen oder angenommenen Umstän- den, nach Wahrscheinlichkeitsgründen sich versprechen darf. Um bei der Verpachtung der Domainen und Landgüter sichern Schritts zu gehen, ist es daher nöthig, die zu verpachtenden Grundstücke vorher gründlich untersuchen, nach ihren äußern und in- nern Verhältnissen genau beschreiben und dann in Anschlag bringen zu lassen.
NS. 2 Bei der großen Verschiedenheit des Erfolgs landwirthschaftlicher Ereignisse, und weil durch den Anschlag der Ertrag im Voraus berechnet werden soll, muß ein Theil der Berechnung natürlich auf vorausgeseßten Grundsäßen beruhen, deren Zu- treffen mehr oder weniger ungewiß ift. Daher kann der vollkommenste Anschlag nie I


