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Grundsätze zur Verfertigung und Beurtheilung richtiger Pacht-Anschläge über alle Zweige der Landwirthschaft für Domainen-Cammern, Gutsbesitzer und Pachtbeamten : nebst dazu dienlichen Mustern / vom Ober-Landesöconomie-Commissair Johann Friedrich Meyer in Celle. Mit einer Vorrede von Albrecht Thaer auf Mögelin Königlich-Preußischem Staatsrathe der Section der Gewerbs-Policei [et]c. [et]c.
Entstehung
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mit dem wirklichen Ertrage in jedem Jahre ganz übereinkommen. Ihn diesem aber 1,0. Durchschnittsweise so nahe als möglich zu bringen, muß das Bestreben des Anschlags- i ih verfassers seyn, und er wird der Gewißheit desto näher fommen, je mehr seine Re-|[un sültate auf Saäße berußen, die in einer sorgfältig angestelleten Untersuchung und 7 Erfahrung von einem solchen Zeitraum, in welchem die gewöhnlichsten und wahr- 1 m scheinlichsten Fällen vorzukommen pflegen, gegründet sind. bes 8. Z« Hiernach wäre die einfachste Art zu veranschlagen unstreitig ein bloßer Aus- zug der Einnahme und Ausgabe aus den Wirthschaftsrehnungen. Allein das Resul-. i" tat würde alsdenn nur in dem Falle, daß diese Rechnungen in allen Theilen der un Wirthschaft und unausgeseßt genau geführt worden wären, völlig zuverlässig aus- 7 fallen. Und hätte man nun auch einen solchen der Wirklichkeit vollig entsprechenden 1 Anschlag, so würde man keinen Pächter bekommen, weil für denselben zu wenig oder| nichts zum Lebensunterhalte und frirs Nisico übrig bleiben würde, wenn er die Pacht| nach jenem Anschlage bezahlen sollte. Wollte man ihm zur Subsistenz in diesem| Anschlage etwas auswerfen 3 so würde er, genau besehen, ein Administrator, und|; ji zwar unter der lästigsten Bedingung seyn3 ihn würde nemlich der Verlust treffen, Anf und seine Aussicht zum Gewinn ganz oder doh größesten Theils wegfallen." ; WEN! Neut den, Diese Bemerkung scheint mit der oben erwähnten Pflicht, dem wirklichen finn, Ertrage so nahe als möglich zu kommen, im Widerspruche zu stehen. Es muß da-| ee her hinzugefügt werden, daß der Ertrag eines Landguts zwiefacher Art ist. Der. Naturalertrag von allen sol<en Nußungen die nicht gradezu in bloßen baaren He-|" bungen bestehen, ist von dem Geldertrage, der aus dergleichen Hebungen und durch'". die Versilberung der gewonnenen Naturalien in roher oder hald veredelter Gestalt"7 erzielt wird, verschieden. Ein Anschlag beschäftigt sic mit der Ausmittelung beider,| din bei eimem von beiden muß er aber aus den oben angeführten Gründen hinter der| N.

Wirflichfeit EE zurück bleiben. Am meisten ist der Geldertrag dazu geeig-| ble. ? e