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Grundsätze zur Verfertigung und Beurtheilung richtiger Pacht-Anschläge über alle Zweige der Landwirthschaft für Domainen-Cammern, Gutsbesitzer und Pachtbeamten : nebst dazu dienlichen Mustern / vom Ober-Landesöconomie-Commissair Johann Friedrich Meyer in Celle. Mit einer Vorrede von Albrecht Thaer auf Mögelin Königlich-Preußischem Staatsrathe der Section der Gewerbs-Policei [et]c. [et]c.
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auch zerstöhrenden Naturkräften überlassen, da, wo kein besonderes günstiges Local vorhanden ist, sich eher verschlechtert als verbessert, abhängig! seyn lassen. Karbe Sinführ. der engl. W, S. 171.

Am dringendsten ist eine Reform da, wo es 6, 9 und zwölfjährige Länderei giebt, das heißt, wo von solchen Ländereien in 6, 9 oder x2 Jahren nur eine Saat ohne Dünger gezogen wird, nothwendig.

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Bei den öffentlich bekannt gemachten vielfältigen Versuchen Über den Kartof- feln- und Runfelrüben- Bau, laßt sich unmöglich no< daran zweifeln, daß man durc< die Einführung desselben seinen Viehstand im Winter vermehren und besser ausfüttern, also in quantitativer und qualitativer Hinsicht den Düngergewinn vergrö- ßern könne, wenn man einen angemessenen Theil der jährlich tragenden bessern Län- derei dem Bau der behackten Früchte widmen wolle. Und da man durc dieses Mit- tel successive dahin gelangen kann, jener 6, 9 und 12jährigen Länderei etwas Düns ger zufommen zu lassen; so wird man sich von derselben niht nur einen bessern Körner- und Stroh- Ertrag, sondern auch mehr Weide verspreßen, und also nach und nach seinen Viehstand in der Magaße vermehren können, daß der Verlust, wel- <en die zum Kartoffeln- und Runkelrüben- Bau hergegebene, bisher zum Kornbau genußte Fläche, nach sich ziehet, und die auf den Bau der behackten Früchte zu ver? wendenden Kosten nach wenig Jahren reichlich'und am Ende sehr überwiegend erseßt werden wird. Von dem Viehe selbst wird man alsdäann eine bessere Einnahme ge- wärtigen können.

S. 9.

In Fällen dieser Art, vermeint der Verfasser dieses Aufsckes,- müsse sich der Untersuchungs- Commissarius nicht an die vorfindenden Wirthschaftsformen bin- den, sondern eine solche Felder- Eintheilung und Saatfolge, wenn anders die vrt- liche Lage und Verfassung keine unübersieigliche Hindernisse in den Weg legt, anneh- men, als sie nach wirthschaftlichen Erfahrungen für das Local am angemessensten ist.