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Handbuch des Landwirthschaftsrechts / Theodor Hagemann
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XXXV
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5. 274. Eigenſchaften des Interimswirthes.' Rechte und Ver: bindlichfeiten deſſelben.

-=- 275. Ende der Interimswirthſchaft.

--= 276. Umfang des Colonatrec<htes. Befugniſſe, welche daraus entſpringen.

== 277: Pflichten des Coloni. Weinkauf.

=| 278. Tradition, Uebergabe des Gutes- Bemeierung.. Noth- wendigkeit, darum nachzuſuchen. Principalgutsherrſchaft. Pflicht, die Höfe zu beſeßen.

==-'279. Ailodium des Hofes. Beiſtü>e. Colonatvortheil. Voraus.

= 280. Entſeßung, Expulſion, Abmeierung. Gerechte Urſachen dazu." Sind der ſtrengſten Auslegung zu; unterwerfen Wirkung der Entſezuug in Abſicht der Ehefrau und Kin- der des Coloni-... Retentionsrecht des Gutsmannes, Auf den|Todtſchlag Land. agusthun.

Z wee 8. Bu<: Von. den die Vichzuc<ht betreffenden und damit in Verbin- dung ſtehenden Rechten und Verbindlichkeiten,

Erſtes Kapitel. j; Von dem Rechte, allerlei Arten. des) Viehe3. zu halten

9. 2817. Viehzucht und AFerbau können'ohne einander nicht be- ſiehen. Viehzuchtspölicey.

=='282. Eintheilung der Thiere. Wilde Thiere. Freier Thier- fang. Jagdbare Thiere. PWolfsgruben. Schlageiſen. Zahmgemachte Thiere. Zahme oder Hausthiere. Reht- liche Beſtimmung einer! Heerde. Thiervermächtniſſe.

= 283. In wie weit es, nach"der natürlichen Freih heit; erlaubt iſt, alle Arten von Vieh/zu halten. Schuldigkeit: zum Viehhalten. Anläge von'Menägetien.

= 284. Bienen. Anlegung neuer|Bienenſtände./ Bienenrecht. Raubbienen. Junge Bienenſchwärme. Waldbienenſtand. Seidenbau.

= 285- Haltung"des zahmen Federviehes«. Gänſe und Enten. Beſchädigungen durch das: Federvieh.