HO» RENE DL ali, XX SUL Dritter Titel. nſten Von den Commun- oder Gemeindedienſten. Verſchieden: S. 247. Grund der. Gemeinheits: oder Reihedienſie. Sie liegen . Quellen guf der ganzen Societät. -=- 248. Verſchiedene Arten der Gemeindedienſte, nach ihren Zwecken. Unterhaltung der Gemeindewege. Richtewege. jim alle Froh: Feldwege:
-- 249. Inwiefern Rittergutsbeſißer» Prediger und Schuldie- nen Erndte: ner-zu den, Reihedienſten verbunden ſind. Immunität "öfeſidienſte, von dieſen Dienſten. Verjährung dieſer Dienſtpflicht ten Gutsge:== 250. Dienſte, Behuf Erbau.- und Unterhaltung der geiſilichen
Gebäude. Pfarrfrohndienſte. Pfarrfhuren. Jmmunität 2 leztern ſind durch Verjährung. „ft. Zweites Kapitel. 0 Von der Zins- und Iehntpflicht der Bauern,
== 251. Zins. Zinspflicht. Gutsherrliche Abgabe. fröhner aus== 252. Grundzingsarten, Vorbehaltener und auferl legzter Zins.
Zuſammen: Entſtehungszrund beider Zinsgattunzen.
== 253. Geld- Natural- Fruchtzinſen. Dedeutung des Wörreg: Dillkühr des Partim in den Zinsbriefen." Räuchzuhn.;: tritte Orund:== 254. Der'Zins'iſt eine Abgabe 1von dem Frucht genuüſſe des Streitigkeiten gutsherrlichen Grundeigenthums." Er darf nicht geſteigert
und erhöhet werden." Streitigfeiten über die Qualität
und Quantität des Zinſes. Verwandlung in Geld dzins. aldienſty wn=> 255- Rukſcherzins. Vorrechte des Gutshertn- wegen des hen Fällm 17 rückſtändigen Zinſes. m werden uf-> 256. Erwerb und Verluſt des Zinsrechtes.“ Remiſſion des
zu näſura 0: Grundzinſes, wegen eingetretener Unzlü>sFälle. Durch
kr IE den bloßen Nichtgebrauch geher das Recht, Zinſen zu
eb Sud di fordern, nicht vevlohren.
“8 unbrauhb? al. Zehntrecht. Zehntherr. Zehntpflichtige.„Geiſtliche« Fam Dinſy" und weltliche Zehnten. Veranlaſſungea zu? Einführung
der Zehnten.


