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Handbuch des Landwirthschaftsrechts / Theodor Hagemann
Entstehung
Seite
XXXII
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XXIL Jim hi ac lt.| Zweiter Titel. Von den gutsherrlichen Frohndienſten. C. 234- Hofdienſt: Herrendienſt. GESchaarwerk. Verſchieden: JENE heit des Herrendienſtweſens in Deutſchland. Quellen WEIR!

des Dienſtweſens. --- 235. Allgemeine Regeln von den Frohndienſten.

-- 236. Real: und Perſonalfrohnen. Ob urſprünglich alle Froh- Fah nen auf der Perſon gehaftet haben? PN K1LL

-- 237:"Mannigfaltigkeit der Herrendienſte. Akerfrohnen. Erndte- wan dienſte. Baufrohnen. Burg: und Burgfeſtdienſte, whign7 Baudienſte bei erweiterten» oder vergrößerten Gutsge-4 Uhl bäuden. NI

== 238. Forſifrohnen. Gemeſſene Frohnen. Die leztern ſind wen im Zweifel zu vermuthen.

--- 239. Handfrohnen. Haushalts- und Wirthſchaftsdienſie. 7,

--- 240. Jagdfrohnen. Hundelagergeld. Jagdlager.

--- 241. Mannsfrohnen. Möühlendienſte.

- 242. Spannfrohnen. In wie fern die Spannfröhner auch 43 Orb Handdienſte verrichten müſſen. Reiſefuhren. Zuſammen: fifa ſpannen der Dienſtleute.1 0): Mv

= 243. Ungemeſſene Frohndienſte. Sind der Willkühr des Dienſtherrn nichtüberlaſſen. Auf neu adquirirte Grund-

ſtü>e erſtre>t ſich. dieſe Dienſtpflicht nicht."Streitigkeiten ein in Dienſtſachen.'Botenlaufen. 6 -- 244. Wachfrohnen. IBeiberfrohnen. wis = 248. Dienſtfreiheit:/ Aufforderung zum Naturaldienſt, wenn 83 Ehfgs ein bloßes Dienſtgeld erlegt iſt. 11 In welchen Füllen es WE bei der Entrichtung des Dienſtgeldes gelaſſen werden muß. fe = 246. Die Dienſtpflichtigen können den Dienſt 311 natura ab- his, liefern» wenn. ſie das Dienſtgeld nicht weiter erlegen wols NG len. Abſtellung der Naturalherrendienſte. Sind die"W Dienſte dem Herrn unnüß» entbehrlich und unbrauchbar AEN geworden- ſo kann er- ſtatt derſelben, fein Dienſtgeld 06

fordern. Dienſtreceſſe. Nw ON

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