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Erhöhung der Pacht nsthig, ſo muß ſie mit Mäßigung, Ueberlegung und auf einmahl ge- ſchehen, damit dieſes nothwendige Vertrauen nicht untergraben und die Güter nicht der üblen Bewirthſchaftung zur Werzweiſlung ge- brachter Pächter ausgeſeßt werden. Mit einem Zeitpächter( lesse6) verhält ſich die Sache an- ders. Der Contract iſt das Wand zwiſchen bey» ven. Der Unterhalt der Gebäude, die Beſtel: lung und Bewirthſchaftungsart find beſtimmt. Die Verantwortlichkeit ves Pächters macht zu hohe Pachtungen weniger gefährlich, ob es gleich nicht immer gegen alle üble Folgen ſchüßt, Ins deſſen kann man hieraus den Schluß ziehen, daß man die Pacht bey einem Zeitpächter ohne Beſorgniß übler Folgen mehr anziehen kann, als bey einem Jahrpächter(Venant at will), und daß bey leßterm das Vertrauen in die Ein- ſicht und das Herz des Verpächters ſchlechter: dings nothwendig iſt, wenn Verbeſſerungen in der Wirthſchaft vorgenommen werden ſollen. Es zeigt ſich offenbar, daß in den beträchtlichſten Nittergütern die Jahrpächter viel von dieſem Vertrauen verkoren haben, und daß es vortheil- hafter wäre, vie großeren Höfe in Zeitpacht zu geben und auf die kleineren, die Pacht auf einen ſolchen billigen und feſten Fuß zu ſeßen, daß
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