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* mit Kuhe und Muth bei den Pächtern wieder her- Ml ze: geſtellt werde.
auen Die hier zu unterſuchenden Punkte ſind: IKS 1. Die Landgerichte( Manor court).
) 9: 2, Der. Länderkauf.
einem 3. Die Jahrespacht(Tenancy),
c ans 4. Die Pachtzeit.
1185 5 5. Der Pachtzins.
eſiel: 6. Der Abzug.
mmt,: 7. Die Zahlungs- Termine.
t zu 8. Die Pacht- Bedingungen.
gleich Die Landgerichte ſind die älteſten Quellen Gau In: des Rechts für die Landleute und ziemlich über- ehen, all eingeführt, ſelbſt auf Landgütern, wo weder ohne Lehn(copyhold), noch Erbzins(ree rent) fann, ſtatt findet, und ihre Rechtmäßigkeit alſo beſtrit- nl), ten werden könnte, Dennoch haben ſie immer Ein: ihren Nußen. Das Räumen der Bäche und hter- CLanäle, der Unterhalt der Wege, die Auſſicht en in über die Befriedigungen, die Schäßung des 1. Es vom Biehe verurſachten Schadens, der Beſaß <ſten der gemeinen Weide und die Wegräumung all- eſe gemeiner Uebel ſind Gegenſtände, die oft richter- theil- liche Entſcheidung erfordern. In Dertern, wo (zu die Geſchwornen beſtändige Sißungen haben, einen ſind ſie nicht allein die Wächter der allgemeinen daß Wohlfahrt, ſondern ſelbſt Schiedsrichter bei


