104 Erſtes Hauptſtrü>.
Hievon umſtändlich zu handeln, iſt hier nicht der Ork, ſondern wir„verſparven ſol- Hes, wie ſchon vorhin erinnert worden, zu einem beſondern HauptſtäF, in welchem wir die Maxerie von Servituten näher zu zergliedern und zu beleuchten geſonnen ſind.
Gegenwärtig wollen wir uur, um unſer Verſprechen wegen Vejtſezung und Vor-
- anſchickung ailgemeiner Begriffe von ſämmtlichen wirchſchaftlichen Wahrheiten. zu erful-
ſen, hierunter des einzigen allgemeinen Grundſases, daß, bey-allen Schäferepyen; welz <he das Recht, fremde Felder und Gryndſtüu>e zu behüten, haben, auf das eigne gewoö1n- gene Winterfutter Rückſicht genommen werden müſſe, Erwähnung thun.
Aus dieſem Geſichtspunkt können alle Aufhütungsproceſſe, dem größeſten Theil nach, überſehen und entſchieden werden, Beſonders aber findet der vorerwähnte Grund- ſaß, in Anſehung der Schäfereyen, die einen Theil ihrer Weide auf fremden, Gebiete ſus <en mußen, feine Anwehrung.
j Niemand muß mit einer ſtärfern Anzahl von Schafen, als er mit. eignen gewon- enen Winterfutter erhalten kann, die ihm dienſtbare fremde Hutungspläße betreiben. Dieſes iſt die erſte Folge, die aus dem bemerkten Gruündſaße Äließet. Cben ſo natürlich enttehet aber auch im Gegentheil daraus der Schluß, daß der Beſißer des dienſtbaren Grundſtückes diejenige Anzahl der Schafe, die.der Eigenthümer despredü d»mi an1s mit eignen gewonnenen Futter auszuwintern im Stande iſt, auf ſeinen zu dieſer Aufhütung beſtimmten Grundſtücken, ungehindert dulden und leiden müße.
0. LIB:
Die Richtigkeit des im vorigen 6. veſtgeſezten Grundſazes 110 die gehörige Anroendung davon, wird durch ein Depſpiel erläutert.
Der'vorerwähnte Grundſaß rund die Daraus hergeleitete Folgen, ſind ſo klar umd der geſunden Vernunft dergeſtallt gemäß, daß ein bey deren Anwendung entſtehen fön- nender Zweifel unter die ohnmöglichen Dinge zu gehören ſcheinet.
Allein die von je her befannt geweſene, zu unſern Zeiten aber beſonders herrſchen- de Chicane, weis auch die Sonne ſelbſt zu verdunkeln, und die beſtimmteſten Wahrheiten zweifelhaft zu machen. F
Zu einem Beyſpiel hievon in der gegenwärtigen Materie, gieber'nir“ein in mei- ner Nachbarſchaft nur erſt in dieſen Tagen ſich ereigneter Vorfall Gelegenheit, welcher zwar noch nicht in der Form einer rechtlichen Klage vor Gericht gebracht worden, dennoch aber, wenn er nicht vorher durch gütliche Vermittelung gehoben werden ſollte, ganz ohn- fehlbär zu Weitläuftigfeiten ausſchlagen wird, Er iſt überdem von ſolcher Beſchaffenheit, daß in unſern Tagen leicht mehrere dergleichen Fäile ſich ereignen könnten. Jh habe ihn daher wohlbedächtlich zu einem in dieſer Sache nökhigen Beyſpiel erwählet.
Daß die Schöfereyen faſt überall gegeu die vorigen Zeiten ganz. ungemein ge- ſchwächet worden, brauchet wohl feines Beweiſes. Krieg und Raude haben ſie an vielen Orten gänzlich aufgerieben, und an andern doch wenigſtens dergeſtalt gemindert, daß ſie ſich in ihrem vorigen Zuſtande gar nicht mehr ähnlich ſmd. Weide und Futter bleiben da- Her einem groſſen Theil nach ungenußet. Eben ſo:notoriſch vorſtehendes iſt, eben ſo be- kannt iſt-auch einem jeden Wirchſchaftsverkändigen die Nothwendigkeit und. Nüßlichfeit eines vollſtändigen Schafſtandes« Ein Landgut, dem es an einer vollzähligen Se
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