XXX Summariſchexy Innhalt.
Eilfter Abſchnitt.
Von.dem Wieſewac<hs und Hütungen, in wie weit deshalb ein Abnußungs-
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Ertrag in Anſchlag gebracht werden könne.
Daß Wieſewachs und Hütung nur in ſoweit, als beydes nicht zur reichlichen Unterhaltung des eigenen Viehes erfordert wird, in Anſchlag gebracht werden könne. S. 474.;
Die Meinung derjenigen Landwirthe, die alles Heu mit dem Vieh aufgefuttert, . daher gar von keinem Heuverkauf etwas wiſſen wollen, wird wiederleget.
. 475.
Daß alles daejenige Heu, was nicht zur reichlichen Ausfutterung eines Ver- höltnismäßigen Wiehſtandes gebrauchet wird, als zum Verkauf übrig in An- ſchlag u inen und was bey deſſen Ausmittelung vor Grundſätze zu beobach- ten.. 476.:'
- Erörterung des 1ten Puncts,'die Ausmittelung des Heu- Ertrages betreffend,
wobey die an den Netſtrohm liegende Gegend zum Beyſpiel angenommen wird. S. 476. und 477.,
- Wieviel eine jede Viehart, nach wirthſchaftlichen Säten, zu ihrer reichlichen
Ausfutterung jährlich an Heu nöthig habe. S. 478. und 479.
- Daß aber bey dieſem allen eine richtige Futter-Ordnung und genaue Einthei-
lung des Heues erfodert werde, und deſſen Verſchwendung-in den Miſt nicht wirthſchaftlich ſey. S. 480.|
- Von den Heupreiſen, und wie hoch ſelbige in den Gütertaxen durc<hgehends an-
genommen werden können.-S. 481.
- Das bigher von dem Verkauf des Heues angeführte wird durch eine angelegte * Berechnung näher erläutert, und daß es in Anſehung dex überflüßigen Hütung
eine gleiche Bewandniß habe. S. 481. und 482.
Zwölfter Abſchnitt.
Bon Brüchen und Gelüchen, oder ſolchen Wieſenpläßen, welche annoch urbar zu machen ſind; imgleichen von bewachſenen Aeckern, ſo von der Hütung
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zu entbehren.'
Was vor Alters wegen Veranſchlagung der wüſten Brücher veſtgeſetzet geweſen, und wie dabey zu unſern Zeiten zu verfahren, daß auch in verſchiedenen Fällen ein? beſondere Behutſamkeit darunter zu beobachten, imgleichen wie der künftige Gutsbeſißer wegen der in den erſten Jahren geringer fallenden Abnußung eines, ſol<en urbar gemachten Bruches auf eine bequeme und billige Art zu entſchädi- gen ſey. S. 482. und 483-; Was in der Mar und Pommern wegen Veranſchlagung der wüſten und be- wachſenen Aecfer bisher gebräuchlich geweſen. S, 484. 6.6 "2025


