Summatriſcher Jyunhaält.-"NXXI
8. 238. Daß auch das Deputanten-Ho:z, imgleichen dasjetige, was die Unterthanen an einigen Orten an Brennholz erhalten, abzuziehen ſey, nebſt den in dem leß- tern Fall vabey zu nehmenden Maoßregeln. S. 464.
». 239. Von den Preiſen des Brennholzes, und warum die jeßigen beyden Taxen ganz ſicher zum Grunde geleget wexden können. S. 465.
- 240, Warum auch an den Orten, wo das Brennholz, als Brennholz keinen Abag
- findet, ſolches in den Taxen nicht ſchlechterdings zu übergehen, ſondern zu einem ; gewiſſen Ertrage zu rechnen ſey. S. 466.':
- 241, Von dem ſogenannten Kaufmannsgut, und warum ſolches in den Taxen nicht als Kaufmannsguk, ſondern nur bloß als Bauholz anzuführen. S. 466.
- 242. Von dem Bauholz, wie ſolches ausgemittelt, und deſſen Preis beſtimmet wez- den müſſe. S. 467. ae|
» 243. Warum an einigen Orten, wegen des fehlenden Abſaßes, ein Theil von dem Bauholz abzuziehen, und nur bloß als Brennholz anzurechnen ſey. S. 468.
- 244. Wie bey Abſchäkung eines Waldes, der bloß aus jungen Zuwachs beſtehe, zu verfahren. S. 469.: re'
- 245. Fortſeßung des vorigen, und warum ein dergleichen Wald nur zur Hälfte ſeines wahren IVerths in Anſchlag zu bringen. S.469.
- 246. Daß durch den im vorſtehenden 8. gethanen Vorſchlag der künftige Beſiter wegen der auf einige Zeit zu entbehrenden Nußung ſeines Capitals hinlänglich entſchädiget werde. S. 470.,
- 247. Von dem Nußholz, wieviel davon in bäaren Ertrag zu bringen, ingleichen von den. Schliet- und Lattſtämmen, auch Hopfen- und-Bohnenſtangen, und warum bey deren Veranſchlagung ſehr behutſam zu verfahren ſey.. S. 470. und 471.
Zehnter Abſchnitt.
Von Glashütten, Ciſenhammern, Pech- oder Theerhütten, Kalk- und Ziegel: Oefen, auch Pottaſch-Siedereyen und Kohlenſchwelen, und 1 deren Abnußung,
8.248. Daß die zu dieſem Abſchnitt gehörige Abnußungs- Rubriken nur hauptſächlich an ſolchen Orten, wo ein Ueberfluß an Holz vorhanden, nüßlich ſind. S. 472.
- 249. Was bey der Ausmittelung des Ettrages von dieſea Wirchſchaftstheilen zu beobachten. S. 472«
's 250. Ohne den dazu'erfoderlichen Ueberfiuß an Holz, iſt, dergleichen Wirchſchafts-
“ Gewerbe in Anſchlag zu bringen, nur ſehr ſelten rathſam. S. 473.
- 251. Daß dabey hauptſächlich auf den Worrath der Materialien, und ob dieſelben auf immnerwährend zureichend ſind, zu ſehen, und bey deren Ermangelung dergleichen Wirthſchaftstheile nur zu einem mäßigen Capital anzurechnen. S, 473.
EC 2 Lilfter


