Teil eines Werkes 
Erster Band (1775)
Entstehung
Seite
XXIX
Einzelbild herunterladen

Summariſcher Jynhalt. XXIX Siebenter Abſchnitt.

Von. den Braukrügen oder Abnußung der Brau- und Brandweingerechtigkeit,

6. 207. Was an den Orten, wo die Eigenthümer nur bloß für ihre Haushaltung Bier und Branntwein zu brauen und zu brennen die Befugniß haben, bey dieſer IVBirthſchafts- Rubrik in Anſchlag zu bringen iſt. S. 437-

- 208, Daß der Krugverlag. bey dieſer Rubrik der hauptſächlichſte Gegenſtand für die Taxations- Commiſſarien, und warum deſſen Ertrag gegen die vorigen Zeiten weit niedriger zu ſchäßen ſey. S. 438.

- 209. Wie bey der Ausmitrelung des Ertrages der. Braugerechtigfeit am ſicherſten zu verfahren ſey, S. 439-

- 2:0. Auf wie hoch der Ertrag des Biers und Branntweins auf eine ſichere. und im-

merwährende Art zu beſtimmen ſey. S. 440. .« Von der mit dem Brau und Branntweins- Urbar verknüpften VWiehmösſtung, ion daß ſolche auf die zu dieſem Geſchäfte erfoderliche Koſten zu rechnen ſey. VAART

- 212. Die zur Ausmittelung und/yBeſtimaſſhöſſs Erräges von der Braugerechtig- peit.vorgeſchlagene Grundſäße werdämpunrh ane deshalb angelegte Berechnung nähßer erläutert.-S. 44.

Achter Abſchnitt. Von den Fiſcherey.

- 213. Von den. Karpfenteichen und pit deren Ertrag in Anſchlag zu bringen. S. 442.

- 214. Vorſtehende Säge werdeh Dukh"einige Anmerkungen auch für andere Länder und Provinzien geineinnüßigetzu machen geſuchet:.S. 443. t

» 215. Von der See- und wilden Fiſcherey, wie ſelbige in.die Winter-und Sommer- Fiſcherey.eingetheilet werde; und daß nicht alle Gewäſſer gleich Fiſchreich ſind.

S. 444 - 216, Daß die Fiſcherey auch in Anſehung der Fiſcharten ſehr verſchieden ſey, und wie Dieſeſps daher gar füglich in drey unterſchiedne Claſſen eingetheilet werden könne.

. 445.

» 217. Warum der Ertrag der Fiſchereyen auch nach.der Verſchiedenheit der Lage ſehr unterſchieden ſey, welches durch-ein:von den Neumärkiſchen und Pommerſchen Gegenden hergenommenes Beiſpiel erläutert wird. S. 446.

- 218. Warum, den Ertrag der Fiſcherey nach den Wirthſchaftsrechnungen vermittelſt eines 6 oder 9jährigen Durchſchnittes zu beſtimmen, bedenklich ſey. S. 447.

- 219. Daß auch durch das gewöhnliche Zeugen- Verhör hierunter nichts zuverläßiges ausgemittelt werden könne,- S. 248:| 412;

- 220. Daß aber dennoc<h Sachverſtändige darüber zu vernehmen nöchig, und auf welche Punkte dieſe Vernehmung einzurichten ſey." S. 448. und 449.

» 221. Warum der Ertrag der Winter-Fiſchereyen nach den großen Garnzügen, und der KOHI Eu nach den Klippenzügen, am zuverläßigſten zu beſtim- men.. 459.

u w -- .i

e ß. 222