Teil eines Werkes 
Erster Band (1775)
Entstehung
Seite
XI
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Summariſcher Junnhalt. XI

6.189. Daß eins KirHe,. wenn ſie eigenes zureichendes Vermögen hat, aus demſelben

erbauer werden müſſe, wird als ein allgemeiner Sab, jedoH unter den nach- her.in den folgenden 8. 6 enthaltenen Bedingungen, vorausgeſeket. S. 178.

190. Von den verſchiedenen Grundſäßen, die gemeiniglich von den geiſtlichen Gerich- ten bey den Kirchenbauen beobachtet zu werden pflegen, und in wie weit ſol- He gewißen Einſchränkungen unterworfen find. S- 178.

191. In wie weit die Unterthänen zu einem Kirchenbau die nöthige Fuhren und Hand- Dienſte zu verrichten angehalten werden können, und daß dabey ſowohl ihre eigene Aferwirthſchaft, als auch die herrſchaftlichen Dienſte, in Erwägung zu ziehen. S. 179 und x80.: 3

192. In wie weit ein Kirchenpatron, bey vorhandenen Kirhenvermögen, zur Her- gebung der Materialien angehalten werden könne. S. 28x.

193. Das ina vorigen 6. enthaltene wird durch ein angenommenes doppeltes Beyſpiel

; näher erläutert und erwieſen. S. 182 und 183.

194. Vorſchlag zu einem allgemeinen Grundſaß, in wie weit das Kirchen- Vermö- gen bey einem Kirchenbau anzuwenden, ode zu ſchonen ſey. S. 184.

195« Wie es zu halten ſey, wenn die Kirche arm iſt, und kein eignes Vermögen haf, ungleichen wenn beydes Kix<e und Patron arm ſind, und warum Dasjenige, was der Kirchenpatron zu dem Kirchenbau hergiebet, nnx als ein bloßer Vot- ſchuß angeſehen werden muß. S. 185.:

796.Warum es billig-ſey-- daß bey den Gütertaxen auch auf die Kirchen- Repara- turen mit geſehen werde..S. 1856.

7197. Warum bei den evangeliſchen Bethhäuſern in. Schleſien, die dortigen Hert- ſchaften von der Laſt des Baues befreyet ſind. S. 187.

298. Daß alles, was von dem Bam der Kirchen geſaget worden, aum bey den Wohnungen- der Prediger und Küſter Statt finde, die Häuſer der bloßen Schulmeiſter aber von der Gemeinde in baulichen Würden unterhalten wer- den müſen. S. 187.

199. Von dem Unterſcheide der Prediger-Wohnungen und der zu dem Pfarex-Ackfer gehörigen Wirthſchaftsgebäude: S. 1x88.

200. Daäß die an den wirklichen Wohnhäuſern der Prediger und Küſter nöthige Re- paraturen in Exmangelung des Kirchenvermögens, von dem Kirchenpatron und eingepfarrte auch von den Filialdörfern, beſorget werden müſſen. S.x89.

201.. Warum aber die Reparaturen an. den Wirthſchaftsgebäuden billig von den: Predigern ſelber beſtritten werden müſſen. S- 789

202.. Warum ſo wenig zu einem neuen Bau, als auch Reparatur der zur Pfarre ge- hörigen Wirthſchaftsgebäude, die Filialfirchen und Dörfer etwas beyzutra- gen für ſchuldig zu achten.'S- 290: 4

203. Daß überflüßige und koſtbare Gebäude auf e'nem Landgut für den Beſiser des ſelben, eine große Laſt ſind. S«- x9r.

204-+ Watum die überflüßigen Gebäude für den Gutsbeſiker eine Laſt ſind, und daß daher in Meliorations- Fällen und bey den Gütertaxen auf dieſelben keine Rücfſicht zu nehmen. ſey. S- 191 und 192»;

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