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Summariſcher Junhalt.
Daß Die unter einem mit der Brau- und Schenfgerechtigfeit beliehenen Gerichts» Herrn lebende Dorfs- Einwohner ihr Bier und Branntwein gur allein von demſelben zu nehmen verbunden ſind. GS. 46.
Daß jedoch einem jeden auch an fremden Orten zu Bier zu gehen, wie man es zu nennen pfleget, erlaubet ſey, und der Brauberechtigte auch gutes und trinfva- res Bier verfertigen laßen müſſe- S. 45.
. In wieweit ein mit der Schenkgerechrigfeit beliehener neue Straß- Krüge odey
Kretſchame anzulegen befugt ſey- GS. 47-
TIVie weit die Gerechtigkeit derjenigen Gutsbeſiker, die mit feinem Schenkfruge beliehen ſind, gehe. S- 48-
In wie weit ein dergleichen Gutsbeſiker, der ermangelnden Schenkgerechtigfeit ohnerachtet, die in ſeinem Lohn ſtehenden Handwerker und andre Arbeiter, mit Bier verſorgen könne. DS. 48-
. In welchen Fällen die mit keiner Schenkgerechtigkeit beliehene Gutsbeſißer auch
ſelbſt ihren Arbeitern Bier zu überlaßen nicht berechtigt ſind. S-. 49- N
. Zun wie weit die Jagd alseinenußbare Gutsrubrik angeſehen werden könne. S. 52 - Von den Grundſätzen, welche bey Abſchäzung der Jagd zu veobachten ſind. S. 59- 7. Von dem Recht der Folge- S, 54.
. Von der Schon- und Seß-Zeik. S. 52.
des.
3. Daß zu dem blübenden Stande eines Landgutes die zu deſſen Bewirthſchaftung
erforderliche Anzahl eingebohrner Unterthanen ein vieles beytrage, und daher
- deren Vermehrung eine der wichtigſten Meliorationen, ihre Werringerung aber eine der gefährlichſten Deteriorationen ſey." S. 53
. TYRodurch die Landgüter gemeiniglich von Menſchen entblößet werden, und wie
mit den Bauern, um ſie weder in Unordnung gerathen zu laßen, noch auch ihr GBeglaufen befürchten zu dürfen, umgegangen werden müſſe. S. 54-
. Von der unrichtigen Denkungsart der meiſten Grundobrigkeiten gegen ihre-Un-
terthanen, und daß die Nahrungen der dienſtbaren Bauern mit den ihnen auf- erlegten Dienſten in einem richtigen Verhältniß ſtehen müſſen. S. 55+.
Zur Erhaltung eines Bauern wird auch ein vernünftiger und vorſichtiger Ge- hrauch ſeiner Dienſte erforderk. S. 556.:
Daß dieſer vorſichtige Gebrauch der Dienſte und des Dienſtzwanges'gemeiniglich von den Zeitpächtern außer Augen, geſeßet, und dadurch viele dienſibaxe Untex- thanen zu Grunde gerichtet werden. S. 57: E51 2167.
Daß aus dieſer Urſache die Zeitpächter für Landgüter, wobey viele dienſibare Bauern vorhanden, beſonders verderblich und gefährlich ſind. S.. 58.
Wird durch das Beyſpiel der von den Pächtern den Bauern bey ſchlimmen OVege gemeiniglich zugeinutheten weiten Getreidefuhren erläutert, und wie Die- ſem Misbrauch iv den Pachtcontracten vorzubeugen ſy D-58012'
Daß auch in denen Fällen, wo die Pachtcontracte keine dergleichen Einſchrän- kungen in ſich enthalten, der Richter dieſem Mißbrauch durch rechtliche Erkennt- niße Einhalt zu thun genungſame Gründe habe. S./5,9.
G. 31.


