* Summariſcher Innhalt,
8. 12. Alle Knee' ſowohl Zug- als nußbares Vieh, ſind zur Düngungnnoth- wendig. S. 8.
- I3. Daß beſonders die Schafe hierunter-einen-Vorzug haben. S. 8. 4
- 14. Futter und Viehſtand müſſen ebenfalls in einem richtigen Verhältniß ſtehen. S. 9.
- 15. Warum unter allen Verbeſſerungen die Werbeſſerung der Wieſen und Hütungs- Pläße die erſte und nothwendigſte ſey. S. 10. IE
- 16. Was bey der'Verbeſſerung der Wieſen zu beobachten.?'S: 10.|
76 In ir WIE und zu welcher Zeit das Behüten der Wieſen nüklich oder ſchäd-
ich jey.» IL;
» 18. Von der Schädlichkeit der Gemeinheit in Anſehung der Hütungspläße.. S. 12.
- 19... Die Aufhütungsgerechtigkeit kann nur mit. denjenigen-Wieharten, die ſich für die unter der Gemeinheit ſtehende Hüfungspläße ſchicken) exerciret werden. S. 13-
- 20. Nur mit ſo viel Vieh, als der aufhücende Theil mit eignen gewonnenen Futter zu erhalten vermag, können die gemeine Hütungspläße betrieben werden. S.14-
- 21. Warum aber hierunter nicht auf den gegenwärtigen Zuſtand der Güter zu ſehen, ſondern auf die Zeit der conſticuirten Servitut'zurückiugehep ſey. S- 144
- 22. QBie man darunter zu verfahren habe, wenn wegen Länge ver Zeit den eheimalt- gen Viehſtand auszumittoln ohnmöglich fätt. S. 15.
- 23. Daß, wegen Der nöthigen Düngung, keinem Bauer oder Pächter, wein auch gleich Wg in deni Contracten nicht: vorbedungeh worden, Stroh zu verfau-
fen erlauber ſey... S..16.:
» 24. Daß der Ertrag des Ackers nicht alle Jahre gleich, und alſv deſſen wahre Abnu-
4 kungnicht anders, als nach einem gewißen Durchſchnitt, veſtzuſeßen ſey. S. 17.
- 25. Bey der verſchiedenen Witterung iſt zugleich auf die verſchiedene Gattungen des Erdreichs zu ſehen. S. 17.!
'--26. Von den oekonomiſchen Grundſäten, die bey denen wegen eines Mißwachſces entſiegenden Remißionsfällen zu beobachten nöthig. S. 18.
» 27. Won den Unglücksfällen und den bey deren Bonification nöthigen Grund-
"Sägen.“S. 19.. - 28. Von dem Gartenbau überhaupt.. S. 20.
'- 29. Von den Landgärten, in ſoweit ſie bloß zur Erhaltung dex Menſchen und des
CViehes hinreichend ſind. S. 21. » 30. Vvn den Landgärten, in ſoweit ſie eine baare Einnahme, außer der wirthſchaft- lichen Nothdurft, gewähren. S. 22. 1. Bloße Luſtgärten ſind auf dem Lande mehr läſtig als nußbar. S. 23. 2. Ausnahme von der vorigen Regel...23-) 0; 3. Von den Feldgärten, zur Erzeugung ſowohl allerhand Gartenfrüchte, als auch beſonders dex zur Stallfurrerung nöthigen Futterfrguter. S. 24.? - 34. Daß ein Richter, wegen deren Werſtattung, zu unſern Zeiten, hierunter durch» zugreifen die größeſte Urſache habe. S. 25- - 35. Fertſeßung des vorigen. S. 25.: - 36, Won. den ſogenannten Achterhöfen, unter welchen Bedingungen ſolche zum Gat- tenbauy und Erzeugung der Futterfrauter freygegeben werden können.> 25. |. 37


