Vorrede
Ich ſehe voraus, daß von vielen dieſes Werk für eine bloß. vfono- miſche Abhandlung angeſehen„ und daher als zur Entſcheidung rehtli- <er Fälle wenig brauchbar' getadelt werden wird, Allein dieſer Ein- wurf wird bey denen, welche auf die ſchon vorhin erwehnte eigentliche Abſicht deſſelben zurü> zu ſehen, die Gewogenheit haben wollen, von ſelbſt wegfallen, Die Richter und Rechtsgelehrte von den Rechten, de- ren Kenntniß ſie ſchon vorhin in vollen Maaß beſißen- zu untertichten, würde ein überflüßiges und fruchtloſes Unternehmen geweſen ſeyn. Nur den richtigen: Gebrauch und Anwendung ihrer Rechtswiſſenſchaft bey Landwirthſchaftlichen Gegenſtänden zu erleichtern, iſt mein Vorſaß ge- ' weſen. Eineganß natürliche Folge iſt es daher, daß dieſe Arbeit mehr vkonomiſch als juriſtiſch ausfallen. müſſen.'
Inzwiſchen werden aufmerkſame Leſer mir die Gerechtigkeit wie-
derfahren laſſen, daß ich bey einer jeden dfonomiſchen Wahrheit, die in dieſem Werk abgehandelt worden, den Gebraun<, der davon in der
Rechtsanwendung zu machen iſt- anztüzeigen nicht unterlaſſen habe,
- Die: in dem gegenwärtigen Erſten Bande enthaltene beyde Hauptſtü>e ſind ohnedem wegen des Innhalts der darinn- abgehandelten we Mate-


