55 aus eine Privatanſialt dleiben, oder ob ſie unter der mittelbaren oder unmittelbaren Leitung und Aufſicht der Regierung ſoll erri<tet und fortgeführt werden.
Es wird niemandem entgehen, daß dieſes Unterneh: men große Koſten fordert, welche die Kräfte eines Pri vatmanns, werin ſolcher.nicht ſehr reich iſt, leicht über= ſieigen dürften 3; zumalen, wenn ein großer Theil dieſer Kräfte ſchon zu den Einrichtungen iſt verwendet worden, welche die Baſis der Anſtalt gründen mußten. Man ſollte alſo denken, daß in dieſer RüFſicht ſowohl, als aber au< in derjenigen, welche jede wichtige Erziehungs:- anſtalt der Leitung der Regierung empfiehlt, eine Unter» ſtüßung der Regierung, und dur< dieſelb3 gleichſam eine gemeinſchaftliche Leitung und Führung dieſes Inſtituts eintreten ſollte.
Damit dieſe Anſtalt gewiß zu Stande komme, dürfte dieſes Mittel wohl das ſicherſte und zwe&mäßigſte ſeyn, allein, ob es dasjenige ſey, welches für die Dauer der» ſelben am richtigſten berechnet ſey? daran zweifle ich wahrlich ſehr.
Alle Erfahrungen zeigen, daß Unternehmungen, bey welchen der Staat ſich mit einzelnen Partikularen ver= bindet, äuſſerſt ſelten gedeihen 3 die Natur der Dinge bringt das mit ſich.
Die Regierung oder ihre Repräſentanten, ſie mögen noh ſo human ſeyn, ſich noh ſo ſehr für die Sache in- treſſiren, können es ſelten über ſich gewinnen, die Ober- direktion einer Sache einem dritten zu überlaſſen; ſie dürfen es auch um der Comittenten, um der Verant- wortlichkeit willen„- welche die Verwendung aller Staats- ausgaben fordert, ſelten thun, und dieſer dritte, wenn er ſein Vermögen, ſeine Talente, Kenntniſſe und ſeine ganze Zeit der Führung eines Geſchäftes wiedmet, ſteht
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