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Ueber die Verwaltung des Staatskanzlers Fürsten von Hardenberg : Fortsetzung der Schrift: Ein Punkt auf's I / von E. von Bülow auf Cummerow
Entstehung
Seite
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Außer dieſen Juſtanzen ſtehen nun noch. mehrere große Staats= Inſtitutionen; ganz iſoliyt. da;-als? die General» Controlle,dieOber- Rechnungs-Kammer, das Schaß-- Miniſterium, und, was, dazu gehört, die Staats- Schulden- Tilgungs- Caſſe, die/Secehandlung und die Bank 2c.

Wenn wir nuün,.alle dieſe: Behörden, Ihre untern Abtheilungen und ihre verſchiedenen Verzweigungen be- tracoten, ſö.wundert man, ſichnicht mehr, daß, ſelbi- gen der Name Beamten- Welt beigelegt iſt,»denn ſo- wohl die Zahl berechtigt zu dieſem Namen, als auch,' daß das Ganze ſo in ſich abgerundet iſt, daß es gewiſ- ſermaßen einen Staat im Staate bildet, der von Ei- nem Punkte ausgehet, und in einen einzigen Punkt zu- ſammenfließt. DI

Wenn nun die vielen Nachtheile betrachtet werden, die aus einer ſolchen Beamten= Regierung folgen, ſo finden wir,

erſtens: daß gegenwärtig der Monarch gewiſſer- maßen nur durch die Beamten in Verbindung mit der Nation ſteht,und"daß von ihrer Anſicht die

Geſetzgebung, die Verwaltung, mithin Alles ab-

hängig geworden iſt.

Zwaär; iſt ſowohl dem Einzelnen, als den Corpora- tionen es unbenommen, Klage bei'dem Monarchen zu führen 3" inzwiſchen, da.;es/"unmöglich iſt, daß der Monarch eines großen Reichs oder der- Kanzlerden Grund.odex.Ungrund. der) ängebrachten. Klage! ſelbſt prüfen kann,;:ſo bleibt nichts übrig, als wasjektzt ges