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Ueber die Verwaltung des Staatskanzlers Fürsten von Hardenberg : Fortsetzung der Schrift: Ein Punkt auf's I / von E. von Bülow auf Cummerow
Entstehung
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Den 6ten Juni 1810 übertrug der König dem Stäats2 kanzler, Freiherrn von Hardenberg, die Führung der Geſchäfte, und wohl ſelten hat ein Miniſter unter ſchwierigern Umſtänden das Ruder eines Staates über- nommen.

Drei' Hauptzweige der Verwaltung waren in ſeine Hände gelegt: die auswärtigen Angelegenheiten, die Fintanz- Verwaltung, und die innere Geſeßgebung.

Drei Miniſter hätten ſich unſterblichen Ruhm er- werben können, wenn ſie verſtänden hätten, in jedem dieſer drei verſchiedenen Zweige das auszuführen, was dem Staatskanzler allein übertragen war.

Am mißlichſten befand ſich die politiſche Stellung Preußens, beſonders in Beziehung auf Frankreich. Naz poleon hatte im Frieden von Tilſit öffenbär einen grof- ſen Fehler gemacht, den er bald einſah und bereuete, Um Preußen zu ſchwächen, hatte er die neuen Provin- zen und'alle iſolirte Theile des Reichs von Preußen gez trennt, aber eben dadurch war Preußen mächtiger ges worden, als vorher, denn nur Ein Wille blieb jekt in der ganzen Nation, nämlich, das verhaßte Joch abzu- ſchütteln, In eben dem Maaß aber, wie dies ſeine

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