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In Hinſicht der Domainen war der Verkauf in den Jahren von 1310 bis t812 zu rechtfertigen. Die Noth, die damals das Land drückte, war theils zu groß, und verdrängte alle weitere Rü>ſichten; theils Fonnten leicht die vielen Domainen, die der Preußiſche Monarch beſaß, noch ein AnloFungsmittel mehr für Napoleon werden, Preußen wegzunehmen.* Wenn aber eine Menge von ſpätern Verordnungen immer noch von dem Verkauf der Domainen reden; wenn in der Verordnung vom 1gten März 1819 geſagt wird, daß die Domainen in den wieder eroberten und neu ex? worbenen Provinzen von dem durch den König Friedrich Wilhelm geſtifteten und dürch das Hausgeſch vom T7ten December 1 308 beſtätigten Thron- Familien- Fideicemmis ausgeſchloſſen bleiben ſollten z; wenn end- lich in dem Edicte vom I7ten Juni 1820 nun ſämmt2 liche Domainen, mit Augnahme eines Theils, der be-
len Geſinnungen des Kanzlers, gewiß nicht unbedeutende Entſchädigungen bewilligt.
Ein wichtiger Umſtand aber darf hier nicht vergeſſen werden, Indem nämlich der Monar< früher au<h einen Theil der Stellen in den- Stiftern, Domcapiteln u, ſ, w. vergab, ſeste ihn dies in die Lage, treue Diener, oder. ihm ſonſt werthe Perſonen, zu belohnen, oder wichtige Perſön» lichkeiten ſich zu verbinden.
Jedem Monarchen müſſen aber zu[obigem ZweE Mit- tel zu Gebote ſtehen, Es giebt Fälle, wo dur< die Erthei- kung von Orden und Vändern der Zwe nicht ganz erreicht wird» Einige ſolcher Fälle traten näch dem Frieden von 1813 ein, und in Ermangelung anderer Mittel, um beſon- dere Dienſte zu belohnen, wurden Domainen, geiſtlihe Gü» ter 2c, zu Geſchenken verwandt, wodurch die; Macht dep Krone und die Revenuen derſelben geſhwäht worden' ſind.


