(677) ſc<en von Verfolgung ihrer induſtriellen Pläne abgehalten, wie könnte mair annehmen, daß. irgend ein Menſch, wäre er auch der mächtigſte, auf die Länge die Thätigkeit eines Volks aufhal2 ten und beſchränken könnte? Diejenigen unter dieſen Mächtigſten, die den- Krieg als ein Spiel, und aus Uebermuth, gleichſam zum Zeitvertreib liebten, haben am meiſten zur Verbreitung der In« duſtrie beygetragen und dieſe Fortſchritte haben nicht wieder ver- nichtet werden können, baben ſich im Gegentheil weiter außge- breitet und zur Bildung neuer Staaten und neuer geſellſchaftliz <en Einrichtungen Veranlaſſung gegeben.
Moan- kann auch die Freyheit der Production und des Han- dels aus dem Standpuncte des Rechts betrachten z; eigentlic) bat ja das Necht überhaupt ſeinen Ur'prung in der jedem Menſchen inwohnenden angebornen Freyheit des Willens, und das Necht in der Geſellſchaft. wird gehandhabt durch Geſeße, und durch die richterliche Gewalt, und dieſe ſind, jene ganz natürliche Freyheit der Judividuen im Staate im Nothfalle zu beſchüßen, eben ſo verpflichtet, als dazu geſchaffen. Allein es giebt manche Staaten die jenes angeborne Necht jedes Menſchen, ſeine Kräfte nach Maaßgabe ſeiner Fähigkeiten in der Geſellſchaft zu verwen den, noch nicht anerkannt haben, vielmehr in dieſer Beziehung
ie Einrichtungen des veralteten Zunftweſens feſthalten, und den menſchlichen Geiſt in eine Handwerks- und Jnnungs- Lade für immer einzuſperren für möglich halten. Bey einigem Umherblien auf die Nachbarn müſſen ſie indeſſen in unſern Tagen zu der
Einſicht gelangen, daß dieß länger nicht ausführbar iſt, und daß es wohl mit dieſem alterthümlichen Weſen jetzt eben zu Ende geht, die Sache ſich auch, durch die Menge der gemachten Erfahrun gen der neuern Zeit, mit zu großer Macht aufdringt und ſelbſt Bahn macht, d- alle Gelehrſamkeit, die aus einer entfernten Vergangenheit Beweiſe für die Vortrefflichkeit des geſchichtlich beſtätigten Zuſtandes älterer Geſchlechter beyzubringen ſich be- nübt, nothwendig überhört wird, weil die Vergangenheit, ſo weit ſie der Geſchichte verfallen iſt, in dieſer Beziehung sar keine Vergleichungspuncte darbietet. Solchergeſtalt ſteht die Freyheit in der Nationalwirthſchaft, als erſte Bedingung des Flors dera ſelben, gerechtfertiget da. und wiewohl die Menſchen, indem ſie ſolche begehren, ſich ſelbſt die Löſung der Aufgabe ſtellen? in Cogpcurrenz mit andern, dennoch die Zwecke ihrer Thätigkeit und Erfindſamkeit zu erreichen, und ſich in ein Verhältniß ſetzen, welches ein baſd größeres, bald kleineres Maaß geiſtiger und förz periicher Anſtrengung erfordert, das mancher bald erſchöpft, ſo ſeben wir doch„nicht, daß irgendwo die Freyheit zur Laſt ge- worden wäre, und das alte Bann- Syſtem zurü& gewünſcht würde z daber iſt es auch nicht denkbar, daß irgend eine Regies rung auf den Gedanken kommen könnte, Gewerbe- und Handels» freyheit, wo ſie beſteht, wieder aufzuheben; man wäre der ſtärks ſten Oppoſition, die man unumwunden für Nebellion nehmen könnte, ganz gewiß.
- Jene Wohlfeilheit, von der oben die Rede iſt, wird ſtets eine Folge der Freybeit der Concurrenz und der vorſchreitenden Kunſtgeſchi>lichkeit ſeyn 3 niemand kann dabey am Ende verlieren, als nur diejenigen, die Rechtsverbindlichkeiten aus ältern Zeiten
Verhältutß des Landwirthſchaftsgewerbes zum Staake, 67


