Oekonomiſche Rechenkunſi. (593)
Indem dieß Rechnungs8verfahren das Einzelne und. das Ganze umfaßt, wird zugleich noch ein früher entſtandenes Bedenken ges hoben, welches Veranlaſſung, zu der Frage gab:„ob der Werth der einzelnen Grundſtü>e nach ihrer Ertragsfähigkeit im iſolirten Zuſtande, oder nach ihrem Ertrage in derjenigen Wirthſchafts- verbindung, in der ſie dermalen ſtehen, abzuſchäßen und zu hbe- rechnen ſey?=- Die Frage bezeichnet bloß die natürlichen Folgen eines Inbegriffs von Grundſtücken, die eine Wechſelwirkung auf einander haben, alſo daß das Product des einen dem andern äls Culturmittel dienen kann und wird, 3. B. die Wieſen dem Acker; da aber alle Taxation und Berechnung an dem Beſite und dem Complexus des zu taxirenden Objects nichts ändern kann, jeder etwa ausgeſchieden werdende Theil wieder ein ſelbſt: ſtändiges Object, oder der Theil eines andern Ganzen wird, ſo iſt es hinreichend, wenn die einem ſolchen Einzelweſen für ſich allein anhängende Werthseigenſchaft» geſchäzt wird. Außerdem wird in der Regel die Integrität eines Landgutes vorwalten, welche die Abtrennung einzelner Theile nicht zuläßt, und fände dieſes auch nicht Statt, ſo wäre die Frage doch unerheblich, denn durch. Feſtſtellung der Ertragsfähigkeit eines ſolchen einzel: nen Grundſtückes an ſich, wird ja ſeine Wirkung auf das Ganze nicht verändert, und dieſe Wirkung iſt, wie wir vorbin bemerk2 ten, oft eine ſolche, die die Cultur anderer Grundſtü>e in der Zeit beſchleunigt, und dieſe Fähigkeit wird dem einzelnen, ſo qualificirten Grundſtü>e zu gut gerechnet, nicht aber demjenigen, deſſen Culturſtand dadurch beſchleunigt und verbeſſert wird, da- mit iſt den Berhältniſſen ein unvollkommenes Genüge geleiſtet.
Die Zugrundlegung der natürlichen Ertragsfähigkeit des Bo- dens bey Berechnungen über denſelben, die Maaßregel, jeder Bo- denart das zuzurechnen, was ſie unmittelbar hervorbringt, ſchließt das bisberige bey Dreyfelderwirthſchaft übliche Verfahren aus, nach welchem man erſt einen gewiſſen Düngungszuſtand des Ackeys einer Beſizung vorausſette, folglich eine gewiſſe Düngerquantität, die nicht bloß vom Ader, ſondern hauptſäch: lich von Wieſen- und Weiderevieren herkommt, annahm, unter deren Erzeugung und Verwendung dann die anzunehmenden Erträge erfolgen konnten. Dieß Verfahren, welches auch ſchon im 1ſten Bd. S. 623 angedeutet iſt, geht jedoch mehr auf den ſpeciellen Fall, als auf allgemeine Anwendbarkeit hinaus, denn wir müſſen nach unſerm bier angenommenen Grundſaße jede Vor» ausſezung vermeiden, und können auf ein Vorhandenſeyn ans derer Futtermaterialien, folglich anderer Düngerzuflüſſe, als ſol: <her, die unmittelbar aus dem Boden hervorgehen, um deßhalb nicht eingeben, weil dieſe nicht überall und in jedem einzelnen Falle exiſtiren. An ſich iſt richtig, daß jeder verſtändige Land- wirth bey ſeiner Beſizung, wenn ſie in drey Feldern bewirth- ſchaftet wird, dahin trachten wird, wenigſtens die nöthige Düns gung für jedes ſechſte Jahr bherbeyzuſchaffen, weil eine geringere in der That ſo güt als gar keine ſeyn würde z in unſerem Falle iſt es aber gleichzültig, wie er hierzu gelangt, und ob er einen Zuſchuß an ſogenanntem Kraftfutter, worunter man Heu, Wur: zelgewächſe, Abfälle aus techniſchen Gewerben(Bierträbern und Branntweinsſchlamm)- und Getreide verſteht, bedarf, um jenes Minimum an Dünger zu erreichen, oder nicht, Wir kön« YVIIL 33


