Teil eines Werkes 
1 (1831)
Entstehung
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1. Abſ<hn. Aerländereyen. j(605)

Erſter Abſchnitt. Erforderniſſe zum Betriebe der Landwirthſchaft.

Um Aerbau und Viehwirthſchaft in ſolcher Verbindung zu betreiben, daß das Eine das Andere unterſtüßt und der reine Ueberſchuß aus beiden dauernd zum höchſten Betrage erlangt wird, ſind folgende Gegenſtände erforderlich:

1) Grund und Boden.

2) Arbeitende Kräfte.

3). Geräthe und Saaten,

4) Gebäud&

5) Nubßvieh.

6) Hinreichendes Vermögen.;

7) Die männichfaltigſten Kenntniſſe«

1) Von den Grundſtücken eines Landguts,

Nach der verſchiedenen Benutzung des Bodens zerfallen die Realitäten eines Landguts in folgende Unterabtheilungen:

a) in Acerländereyen 3

b) in Wieſen;

ce) in Weiden z e

g) in Gärten;

e) in Teiche, Seen und Flüſſe;

) in Waldungen;z; 3

8) in verſchiedene Berechtigungen, die eine Rente gewähren.

A. Voti den AFetländereyen.

Grundſtücke, die in der Regel mit Werkzeugen und Zug- thieren bearbeitet werden, um ſie zum Fruchttragen vorzuberei- ten, gehören zu den Ackerländereyen.

Ihr Werth hängt von den mannichfaltigſten Umſtänden ab, die theils bleibend und unveränderlich, theils großen Verände-= rungen unterworfen ſind.

Das Miſchungsverhältniß der AXerkrume, der Untergrund, die Form der Oberfläche und die klimatiſchen Verhältniſſe ſind mit wenigen Augnahmen undabänderlich, wogegen die Lage der Grundſtü>e zu. dem Wirthſchaftshofe, zu- großen volkreichen Städten, zu bevölkerten*Gegenden, Canälen, neuen Straßen und. der Culturzuſtand der Ackerländereyen ſelbſt im Laufe der Seit eine große Veränderung erleiden und ihren Werth unend= lich erhöhen können.?

Der Preis der AFerländereyen iſt ſehr von ihrem Werth verſchieden. j

Der Werth. eines AFerſtücks begründet ſich auf die demſel- ben beywohnende Fähigkeit, im Durchſchnitt mehrerer Jähre ſo viel nutzbare Erzeugniſſe zu liefern, daß nach Abrechnung der Culturkoſten noch- ein Ueberſchuß( Grundrente)- bleibt, Ein Acterboden, der nur die Beſtellungskoſten vergütet;- hat gar kei= nen Ertragswerth. Unter Preis des Ac>erbodens verſteht man