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Oeconomie der Landwirthschaft : mit Kupfern und Tabellen / nach dem Französischen des Baron E.V.B. Crud von C.F.W. Berg
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Oeconomie der Landwirthſchaft. 9

Standpuncte des Landes, in welchem man ſich niederlaſſen will, verträgt; man muß vorher alle Umſtände wohl in Ueberlegung nehmen, die ſich auf das Grundſtück be» ziehen, auf welches man ſein Augenmerk gerichtet hat; und vor allen Dingen muß man vorher über die Zulänglichfeit ſeiner eigenen Mittel mit ſic) in's Reine kommen. Die pecuniairen Umſtände deſſen, der eine landwirthſchaftlihe Unternehmung vorhat, fommen, wie man bald ſehen wird, gar ſehr bei dem Gelingen derſelben in An«- ſchlag 3 ſie würden aber große Gefahr laufen, wenn das Unternehmen nicht mit ge- böriger Klugheit und hinlänglichen Fähigkeiten geleitet würde; es iſt daher durchaus unerläßlich für den, der an der Spiße deſſelben ſteht, daß er nicht allein die theore- tiſchen, ſondern auch die practiſchen Kenntniſſe beſißt, die zur Führung des Ganzen erforderlich ſind. Er muß das, was er anordnet, auch ſelbſt auszuführen im Stande ſeyn, damit er beurtheilen könne, wie viel er von den Leuten verlangen dürfe, die er zur Arbeit braucht. Jnsbeſondere muß er ſich gewöhnen, die ſtrengſte Ordo nung in alle Theile ſeiner Verwaltung zu bringen, und überall die genaueſte Rehe nung über die Unfoſten ſeiner Unternehmungen und den Ertrag derſelben zu halten, Nur hierdurch kann er in den Stand geſeßt werden, die wahrhaft vortheilhaften un- ter ihnen von denen zu unterſcheiden, welc<e ihm mehr koſten, als ſie einbringen, um dieſe aufgeben zu können, dafür aber jene. ſo hoch empor zu bringen, als es die Geſeße der Vegetation und die landwirthſchaftlichen Verhältniſſe nur immer er- lauben.

Wapitraimen

55... 102 Das Capital eines Gutes, das heißt dasjenige, welches das Eigenthum des Grundſtücks repräſentirt, hat nichts mit der Bewirthſchaftung deſſelben zu thun. Man kann recht gut ein JImmobiliarvermögen beſißen, ohne Landwirth zu ſeyn, und tandwirth ſeyn, ohne Grundſtücke zu beſiken. Im leßtern Falle reicht es hin, ein Grundſtüc> zu pachten, oder, auf was für Bedingungen es auch ſey, zur Bewirth- ſchaftung zu übernehmen.; 9. 4141. Wer, im Beſiße hinlänglicher Erfahrung, verbunden mit Einſicht und ge- ſunder Theorie, die Landwirthſchaft zu einem einträglihen Erwerbszweig für ſich machen wollte, ohne ein ſehr beträchtliches Capital zu ſeiner Dispoſition zu haben,

würde ſehr fehlerhaft handeln, wenn er den größten Theil der Summe, über dis er 2