Der Absatz von Vieh und Viehprodukten. 1520
Händler hatte, obgleich er sie zu hohen Preisen absetzte, doh 150 Mk.
Verlust. Als ich ihn darüber zur Rede stellte, weshalb er so teuer
gefauft habe, erwiderte er mir im Vertrauen die Worte: Wir haben
dem betreffenden Landwirte wieder sechs Mastochsen verkauft und dabei ein sehr gutes Geschäft gemacht, so daß nicht nur der Verlust ausgeglichen, sondern auch noZg ein schöner Gewinn erzielt ist 2c.
Ich stelle schließlich den Antrag, die Versammlung möge den Ausschuß beauftragen, für den VBieh-Verkauf Kommissionäre zu ernennen, und bitte alle Verbands- Genossen, wenn diese Ein- richtung ins Leben treten sollte, ihr volles Vertrauen zu schenken und durch recht zahlreiche Benutzung dieselbe zum Wohle des Ganzen fräftig zu unterstüßen. Wir haben die Kraft dazu und den ernst- lichen Willen. Es fehlen uns auch die Mittel nicht. Darum vor- wärts!“
Im Verbands- Ausschusse fanden die Vorschläge des Herrn Dettweiler vollen Beifall, und es ist als das Resultat der dies- bezüglich eingeleiteten Verhandlungen eine mit der Firma Heister & Simon in Mainz getroffene Vereinbarung zu betrachten.
Selbe enthält folgende Hauptgesichtspunkte:
1. Die Herren Heister& Simon in Mainz übernehmen zum Zwecke des kommissionsweisen Verkaufes. des ihnen durch Vermittelung der betreffenden Verbands- Genossenschaften zu- gewiesenen Mastviehs der Vereins-Mitglieder die Funktion als Verbands-Kommissionäre im Sinne der 88 360 und folgenden des deutschen Handels-Gesezbuches.
2. Die Anmeldung der zu verfaufenden Tiere erfolgt mittelst Schreibens des betreffenden Vereins an die gedachte Firma, jeweils möglichst frühzeitig und mindestens drei Tage vor dem vom Vereine in Ausfiht genommenen Ablieferungs- termine.
3. Die abgelieferten Tiere stehen bis zum Verkaufe bei dem Kommissionär auf Rechnung und Gefahr des Verkäufers, je- doch ist ersterer gehalten, alle dienlichen Maßregeln zu treffen, um dieselben vor Schaden zu bewahren.


