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Landwirtschaftliche Ankaufs- und Verkaufs-Genossenschaften, ihr Wesen und ihre Einrichtung : für die Praxis / bearbeitet von H. von Mendel
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34 Die Ankaufs-Genossenshaften.

9) Jeder Besteller ist berechtigt und verpflichtet, nac< Maßgabe seiner Bestellung sich an der Auktion zu beteiligen; die beiden lezten Tiere werden den noch nicht versorgten Bestellern durch das Los zugewiesen. Der Preis dieser Tiere wird von der Anfaufs-Kommission festgestellt.

Nach den Berichten, welche derFortschritt, das Organ der Vereinigung der deutschen landwirtschaftlichen Genossenschaften s. Z.- brachte, hat der hessische Ankaufs- Berein bereits nach seiner Be- gründung im Jahre 1884 aus der Schweiz 81, vom Vogels- berger Vieh 21 und aus Angeln 52 Stücke importiert, außerdem noc< zirka 100 westfälische Schweine=- und zwar zur vollen Zu- friedenheit der Besteller.=- Gemeinsamer Ankauf von Zuchtvieh wird übrigens von zahlreichen landwirtschaftlichen Vereinen mit gutem Erfolge seit langem bewirkt, und er trägt wohl nicht un- wesentlich zur raschen Verbesserung der vaterländischen Viehzucht bei.

Wie bereits schon bemerkt, ist das Gebiet der Thätigkeit land- wirtschaftlicher Ankaufs- Genossenschaften ein ebenso vielseitiges, wie der Bedarf an Verbrauchsstoffen ein mannigfacher ist.

I< möchte nun in diesem Abschnitte nur noch einer Genossen- schaft8art Erwähnung thun, nämlich der

des gemeinsamen Ankaufes von Mas<inen und Geräten und der gemeinsamen Benußung selber.

Auch eine derartige Einrichtung kann segensvoll wirken, indem ver Anschaffung erprobter Maschinen und Geräte, besonders bei unserer häuerlichen Bevölkerung, durch sie die Thüren sich öffnen. Ein einziger Trieur, der durch eine soche Genossenschaft in einen Bezirk gebracht wird, dürfte soviel Nutzen stiften, daß um seinetwillen schon eine ge- nossenschaftliche Vereinigung sich lohnt. Ähnlich verhält es sich mit Drillmaschinen, Ringelwalzen und anderen, für die heutige intensive Wirtschaft unentbehrlichen Instrumenten, deren Anschaffung den Einzel- nen oft zu kostspielig wird, nicht allein wegen der Höhe der Kauffsumme dieser Gerätschaften, sondern auch wegen des Umstandes, daß er als kleiner Grundbesitzer sie nur für zu kurze Zeit im Jahre für sich allein gebraucht.