Druckschrift 
Landwirtschaftliche Ankaufs- und Verkaufs-Genossenschaften, ihr Wesen und ihre Einrichtung : für die Praxis / bearbeitet von H. von Mendel
Entstehung
Seite
27
Einzelbild herunterladen

Die Verbands-Vereine. 57

Durchschnitte den Geschäftsführern eine Provision von 1--25 5 des Netto-Warenpreises gewährt. Die Höhe letzterer innerhalb genannter Grenze bestimmt sich einmal darnach, ob der Geschäftsführer an der Eisenbahnstation wohnt, oder nicht; im ersteren Fall ist seine Thätigkeit sehr erleichtert, indem er zur Verteilung der Ware am Bahnhof, zur Probeentnahme 2c. nicht größere Touven zu machen hat. Dann übt auf die Höhe der Provision ebenfalls Einfluß, ob der Geschäftsführer für die Genossen zu deren Bequemlichkeit Waren lagert 26.=- In dieser Beziehung sind eben rein lokale Umstände entscheidend. Der Direktor und die Aufsichtsräte üben ihre Wirk- samkeit als ein unbezahltes Ehrenamt.

6. Die Buchführung muß einfach, übersichtlich und stets in

Ordnung sein.

Dev Verband der hessischen Konsum- Vereine hat sich auch in dieser Beziehung bahnbrechend gezeigt, indem von ihm für die beste Ausarbeitung einer Anleitung zur Buchführung für landwirtschaft- liche Verbands-Konsum-Vereine eine Prämie ausgeseßt wurde. Bei ver Konkurrenz erhielt das Elaborat des Herrn August Wiener, Technikers und Lehrers der Mathematik zu Darmstadt, den ver- dienten Preis. Dadurch ist, einem langgefühlten Bedürfnisse ent- sprechend, ein Leitfaden geschaffen, der jedem Konsum- Vereine em- pfohlen werden kann. Das Werk<en ist vom Verbande der hessischen Konsum- Vereine zu billigem Preise zu beziehen, der sich noch reduzieren dürfte, wenn es durc< Verbände im großen angeschafft wird.

Was nüßbt aber die bestangelegte Buchführung, wenn sie nicht ordnungsmäßig geführt wird, und daß leßteres leider zum Nachteil der Sache vielfach der Fall ist, kann kaum bestritten werden. Der Aufsichtsrat der Einzel-Vereine, dessen Hauptaufgabe gerade in ver Kontrolle der Geschäftsführung liegt, übt sein Amt in der vielleicht auch ohne die nötige Sachkenntnis.

Die Vereinigung der deutschen landwirtschaftlichen Genossen- schaften hat in Rücksicht auf diesen Übelstand denn auch in ihrer