26 Die Ankaufs-Genossenschaften.
der Genossenschaft sein muß, auch dem minder wohl Situierten unter die Arme zu greifen, so hat man andererseits allenthalben angefangen, die Konsum- Vereine mit den Darlehnskassen in Ver- bindung zu bringen, wodurc< beiden Instituten wesentlich genußt werden fann. Die Darlehnskassen- Vereine leisten dann für die Mitglieder des Konsum-Vereins, welche meist auch ihnen als solche angehören, zu billigem Zinsfuße auf beschränkte Zeit Vorschüsse, da- mit die Verpflichtungen für bezogene Waren stets prompt erledigt werden können und rettet sie so eventuell aus den Händen des Geldwuchers, nachdem sie vor dem Warenwucher geschükt sind.
Wo Darlehnskassen in größerer Zahl noch nicht bestehen, em- pfiehlt es si<, daß die Verbände oder die Einzel- Vereine mit soliden Banken ein Übereinkommen treffen, um für die Mitglieder im Bedürfnisfalle zu einem bestimmten, festgesezten Zinsfuße und unter kulanten Bedingungen zur Bezahlung von Waren Geld flüssig zu erhalten.
Wir haben in Oldenburg für unsere Einzel-Vereine unter äußerst günstigen Bedingungen ein derartiges Abkommen mit der Spar- und Leihbank getroffen und können die Vorteile desselben nur rühmen.
4. Der Geschäftsführer des einzelnen Konsum-Vereins darf nie- mals Kaufmann oder Händler in landwirtschaftlichen Ver- brauchsstoffen sein. Er hat am besten an einer Eisenbahnlinie seinen Sitz, wodurch die Sache sehr erleichtert und ver- billigt wird.
Die Nichtbeachtung der erstgenannten Bedingung hat die Wirk- samkeit manches Einzel-Vereins schon völlig lahm gelegt. Ein trivialex Volksausspruch lautet:„Den Bo> zum Gärtner machen“, er paßt vortrefflich für jeden Verein, der den eben angeführten Rat hinsichtlich der Auswahl des Geschäftsführers nicht befolgt.
5. Die geschäftsführenden Persönlichkeiten müssen eine Grati- fikation erhalten, und zwar wird selbe am besten nach dem Warenumsatze in Prozenten bemessen.
Bei den oldenburgischen Einzel- Konsum- Vereinen ist im


