Teil eines Werkes 
2 (1824)
Entstehung
Seite
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Oberbeamte, durch deſſen Hände die Bemängelungen gehen, ſorgfältig zu ſehen.

Endlich iſt es no< Sache der Buchhalterey, ein eigenes Inventar über ſammtliches von dem Dominium untrennbares, unbewegliches Vermögen in ſteter ge- naueſter Ordnung und Vollſtändigkeit zu erhalten, damit jede Stunde, in Verbindung mit den bereits genannten übrigen Rechnungen und deren Abſchluß, der genaue Kapital3werth der Beſißung erſichtlich wird. Hierauf gründet ſic) dann wieder eine zweyte jährliche Reviſion, die vorzüglich den Oberbeamten des Domi- nium's angeht: Ob nämlich die Beſigung von einem Jahre zum andern an Realwerth zugenommen, ſich gleich geblieben, oder abgenommen hat? womit jähr- lic) zugleich eine vergleichende Überſiht des ganzen fundi inslructi zu verbinden wäre. Dieß Inventar müßte alſo enthalten: a.) alle Grundſtü>e nach Art der Kataſter geordnet. Die Felder werden Hof-weis, nach der Ordnung, nebſt ihrem genauen Ausmaaß und Qualität, nach Klaſſen aufgeführt; eben ſo mit möglichſter Beſtimmtheit die Waldungen, Wieſen, Hutungen/ Weinberge, Gärten, Teiche, Ödungen etc. 3 b.) alle Gebäude, ebenfalls nach einer gewiſſen Ordnung aufgeführt, und in Allegaten die genaue in- ventariſche Beſchreibung eines jeden beygefügtz c.) die genaue Verzeichnung aller der Obrigkeit zuſtehenden be- ſtändigen Rechte Zinſungen, Leiſtungen; und Schuldig» Peiten der Unterthanen, u. ſ. w. mit allen Modalitäten 3 d.) alle beſtehenden Werke, Fabriken, nütßlichen Anla- gen, u. dgl. etc.-= Dieſer Reviſion können ſich bey ei- ner richtigen zweFmäßigen Landgüter-Verwaltung keine

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