es, wa3 ſo ſehr Noth thut. Die allermeiſten Wirth- ſchaft8beamten arbeiten, ſeyen ſie auch noch ſo brav, geſchi>t, und erfahren, doch nur ins Blaue hinein, ſo lange ihnen nicht die Reſultate ihrer Arbeit bekannt werden. Dafür muß der Gutsbeſißer dur feine Buch- halterey oder Neviſionsſtelle ſorgen, beſonders wenn er an der Geſchäftsleitung nicht ſelbſt unmittelbaren Antheil nimmt, denn der Beamte hat ſelten Zeit und Gelegenheit ſich jene ſelbſt auszumitteln. Ich halte es wenigſtens für ein trauriges Loos einem Geſchäfte leben zu müſſen, ohne von Zeit zu Zeit einen richtigen Überbli> des Geleiſteten, ohne die Überzeugung ha- ben zu können, ob man vorwärts geſchritten, ſtehen geblieben, oder gar zurü& gegangen ſey? Zumal. beym landw. Gewerbe, wo Täuſchungen ohne Zahl uns ſo leicht vom richtigen Wege abbringen, wo man oft ſchwören möchte außerordentlich viel gethan zu haben, und ſehr weit gefommen zu ſeyn, wahrend man, im Ganzen genommen, no< immer auf dem- ſelben Fle>e ſteht. Was kann denn den Wetteifer braver Beamten mehr ſpornen, als eine jährliche Re- viſion des Geleiſteten? Ja, haben ſie nicht ſogar ein Recht dazu, dieſe Anerkennung ihres Beſtrebens zu fordern?= Um alles Dieß möglich zu machen, iſt das erſte Erforderniß, daß die Reviſionsſtelle die ein- laufenden Rechnungen immer ſogleich vornehme und revidire, bemängle/ und in Richtigkeit bringe; dieß iſt in jeder Hinſicht nothwendig, fo wie denn daher auch die hinausgegebenen Mängel von den betreffen- den Beamten ſogleich, ohne allen Zeitverluſt, zu be- antworten und auſzuklären ſind. Hierauf hat der
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