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man aus ihrem Durchſchnittsertrage die Reinertrags- fähigkeit ausmittelt, und von dieſer den Schluß auf das Gewerbe ſelbſt, als das reſpective Grundkapital, ſammt nöthigen Gebäuden und Requiſiten, mit einem Male zieht. Denn ſind die zu dieſen Gewerben be- nöthigten Gebäude völlig zwe>mäßig, und nichts wei- ter, ſo fallen ſie ohnedieß, und zwar nach ihrem vollen Werthe, in die Schäßung z; ſind ſie aber ent- weder unzwe&mäßig, oder zu koſtſpielig und zu lüxürios erbauet, ſo dürfen ſie= wie wir eben erinnert haben -- auf keinen Fall, nach ihren vollen Werth geſchägt werden« Will man jedoch, ſo kann man immerhin „wenn es nur mit vieler Vorſicht geſchieht= die Ge- bäude, die Requiſiten und Geräthſchaften, das etwa ausſchließliche Reht ein derley Gewerbe auszuüben, ac jedes für ſich und beſonders ſchätzen, und dann dieſe beſondern Summen in Gins addiren. Gut wird e3 immer ſeyn, beyde Schägtungsarten mit einander zu vergleichen, um auf dieſe Art eine durch die an- dere zu berichtigen, und ſonach unſer Urtheil mit größtmöglichſter Zuverläßigkeit beſtimmen zu fonten«
Bey einigen Gewerben, wie z. B. bey der Ziegel- und Kalkbrennerey u. m- dgl- iſt immer bey der Schät- zung auch auf die Quantität und Qualität, ſo wie auf die Nachhaltigkeit des Materials genaue Rüſicht zu nehmen- Bey den Müblenwerken aber, ſo wie bey allen Maſchinerien, die durch das Waſſer getrie» ben werden, iſt vor Allem auf die Quantität und das "Gefälle des Waſſers, ſo wie auf alle übrigen Um- » Kände, welche die Kraft, wodurch derley Maſchinen
jn Bewegung geſeßt und erhalten werden, vermehren oder


