Werth eines Landzuts haben kann, immer zuvor in reifliche Erwägung gezogen werden, bevor man ſich zum Anfkaufe, oder zur Pachtung deſſelben entſchließt. Es iſt daher immer räthlich, ſich in der nächſten Nach» barſchaft und Umgebung, um alles, was auf die ört» lichen Umſtände irgend einen Bezug hat, genau zu erkundigen, um hiernach die Werthſchäßung des Gutes deſto beſſer berichtigen zu können. Nur nehme man ſich in Acht, daß man ſich in dieſer Angelegenheit nicht an intereſſirte iPerſonen wende, von denen man ſicher nicht die Wahrheit erfahren wird,
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Ein ſo vollfommenes Landgut indeſſen, welches alle guten Eigenſchaften in ſich vereinigte, und gar nichts zu wünſchen übrig ließe, giebt es auf dem gan» zen bewohnten Erdrunde überall nirgends, und wir können uns daher immerhin begnügen, wenn nur deſſen gute Qualitäten die böſen überwiegen. Damit wir nun aber ſehen, wie die verſchiedenen ortlichen Eigenſchaften eines Gutes in den abſoluten Werth deſſelben ihren Einfluß äußern, und dieſen bald erhö» Hen, bald erniedrigen, iſt es nothig, daß wir alles das, was auf irgend eine Art dem relativen Werthe beygezählt werden kann, genau aufzeichnen, und ges? gen einander abwägen, um ſonach den ſchon bekann- ten abſoluten Werth des Gutes gehörig modificiren, und definitiv beſtimmen zu können.
S.- 141.
Ein jedes Landgut kann als unbewegliches Ver- mögen,=-wohl nur, ſeltene Ausnahmen abgerechnet=- 10 5


