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3.) Akkordarbeiter, welche wir für manche eigene, und dringende Arbeiten, die ebenfalls, weil ſie nicht das ganze Jahr hindurch fortlaufen, durd) das Geſinde nicht verrichtet werden können, nicht im Tagelohne, ſondern im Akkorde oder Verdinge auf- nehmen und bezahlen, ſo daß die Größe ihres Lohnes immer mit der Große ihres Fleißes im Verhältniß ſtehet. Dergleichen ſind die Schnitter und die Dre- ſcher, denen wir eine beſtimmte Quote von dem ge- ſchnittenen oder gedroſchenen Getreide ſtipuliren, und nach geendigter Arbeit verabreichen; die Mäher und übrigen Heuwerber, mit denen wir etwa nicht nach dem Tage, ſondern nach der Area akkordiren, und ſie auc) darnach bezahlen; u. ſ- w.
4.) Endlich Frohnarbeiteroder Fröhner (Roboter), welche eine beſtimmte Quantität von Arbeit, die wir Frohnen, Frohnden, Frohndieſten, oder=- wie bey uns gewöhnlich= von dem ſlaviſchen Worte Ro bota,(Arbeit) Roboten nennen, Kraft verſchie- dener Landesgeſeße und öffentlicher Verordnungen, oder in Folge von maticherley Verträgen,*) das Fahr hindurch zu verrichten, verpflichtet ſind. Die- ſe Arbeiten ſind zwar, wie bewußt, von zweyerley Art, nämlich 1Hand- und Zugfrohnden. Hier indeſſen wer-
*) Bey uns in ngarn werden die Frohndienſte der Uns terthanen= wenn ſie anders nicht nah alten vollgültigen Ver? trägen geleiſtet werden=- dur< das zum Landesgeſfetz gewor dene königl. Urbarium(Benignum VUrbarium regium) beſtimmt, deſſen vollkommene Kenntniß alſo bey jedem unga- riſchen Güterverwalter vorausgeſcht werden muß.


