Teil eines Werkes 
1 (1823)
Entstehung
Seite
28
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den wir uns bloß mit erſtern beſchäftigen, während wir uns oon lettern im folgenden Kapitel das Nöthi- ge zu ſagen vorbehalten«

S. 20-

Bey dem Geſinde oder den Dienſtbothen hat ein Landwirth folgende Vortheile:

1.) Da dieſe Leute gleichſam ein Mitglied der Fa- milie des Landwirthes ausmachen, und ſich als ſol- c<es betrachten, ſo ſind ſie auch in der Negel=- wenn ſie anders nicht durc) unmenſchliche und grauſame Be- handlung erboßt, und abſpänſtig gemacht werden=- demſelben weit mehr zugethan, und aufrichtiger, ge- treuer, und ſorgfältiger in Beforderung ſeines Wohls, als alle übrigen Arbeiter.*)

2.) Aus eben der Urſache, weil ſie gleichſam als Anhang zur Familie gehören, ſind ſie auch viel leich- ter unter Aufſicht, und in Ordnung und Subordina- tion zu erhalten, ſo wie da, wo e3 etwa nothig ſeyn ſollte, der Verantwortlichfeit zu unterziehen.

5,) Da ſie das ganze Jahr hindurch zu unferer Diſpoſition ſtehen, ſo können wir auch zu jeder Zeit mit völliger Sicherheit auf ihre Arbeit rechnen, wel-

*) Iſt der Landwirth ein großer Gutsveſier, fo lebt das Geſinde freyli< nicht mit ihm in einem Hauſe, und an einem Tiſche, und ſteht auh nicht unmittelbar unter ſeiner Aufſicht, ſondern unter den ihn vertretenden Beamtenz wird es aber nur von dieſen mit Menſ<lichkeit und väterlicher Milde behan- delt, ſo wird es ſicher eine gleihe Anhänglichkeit und Treue gegen den größten Gutsbeſißer wie gegen den kleinſten Bauer oder Häusler hegen,