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H. Kayiter
Von der Handarbeit, und den Mitteln zu ihrer Berechnung.
6.18»
Handarbeit nennen wir jene, welche von Men-
ſchen ohne Zuthun des Zugviehes verrichtet wird,|
oder welche die Menſchen zwar auch bey dem Viehe verrichten, ohne daß jedoch die Arbeit, die etwa das Vieh verrichtet, hier in Betrachtung gezogen wird,
9. 10
Die Arbeiter durch welche wir die landwirth» ſchaftlichen Geſchäfte beſchaffen, ſind viererley Art,
1.) Knechte, und Mägde oder Dienſtbo»- then beyderley Geſchlechts, welche wir auf das gan» ze Jahr aufnehmen, und entweder mit Koſt und Lohn, oder auc wohl mit Lohn und Deputat, oder Con» vention in Naturalien, ſtatt der Koſt, entſprechend verſehen z
2.) Tagelöhner, welche wir zu gewiſſen Zei- ten des Jahres, und beſonders dann, wenn wegen Anhäufung der Arbeiten das Geſinde nicht wohl zu- reichet, tagweiſe aufnehmen, und auch nach dem Ta- ge bezahlen, und welche je nach dem verſchiedenen Orts8gebrauche, und den häuslichen und örtlichen Ver- hältniſſen, entweder etwas kleineres Taglohn und nebſt- bey Koſt, oder größeres Taglohn ohne Koſt erhalten z


