siedlung des Steinbacher Gerichtsbezirks“, vom Jahre 1969 nachweisen können, daß der Wiesecker Wald im späteren Gerichtsbezirk Garben- teich/Steinbach zur Zeit der Gründung des Klosters Schiffenberg kein geschlossenes Waldgebiet mehr war, sondern daß auf alten Straßen schon Siedler in karolingischer Zeit eingedrungen sind und auf günsti- gen Plätzen in den Talauen und an Lößterrassen gerodet und gesiedelt haben.
Nun war und ist das Hauptargument derjenigen, die Garwardeshusen nicht auf unser Hausen beziehen möchten, die Tatsache, daß in der besagten Urkunde von 886/887 die Ortsangabe mit dem Zusatz uim Gau Wettereibau, also uin der Wetteraun, versehen ist.
Mit Recht hatte schon Karl Glöckner darauf hingewiesen, daß der geographische Begriff Wetterau im Laufe der mittelalterlichen Ge-— schichte in ständiger Erweiterung begriffen ist und daher die Gau-— grenzen keineswegs so festgelegt waren, wie es spätere Territorial- grenzen sind, und Otto Stumpf hat das in seiner Untersuchung über-— zeugend bestätigt, indem er nachwies, daß der Limes nicht als feste Gaugrenze anzusehen ist, vielmehr gerade im Gebiet zwischen dem Pfahlgraben und dem Lückebach Siedlungen nordwärts in den Wie- secker Wald vorgetrieben worden waren. Zuletzt hat auch Ihr Ortsbür- ger, mein Beinahe-Namensvetter Karlheinz Knaus, in einem sorgfältig recherchierten Aufsatz in“Heimat im Bildu festgestellt, daß es in Lorscher Urkunden eine Reihe widersprüchlicher Gauangaben gibt und es daher nahezuliegen scheint, daß für die Lorscher Mönche und ihren Abt Gerhart die Siedlung Garwardeshusen noch zur Wetterau gezählt wurde.
Im gleichen Aufsatz weist Knaus auf die zweite- durch Grabungsar- beiten des Jahres 1969- gesicherte Feststellung hin, als man einen karolingischen Vorgängerbau an der Stelle der heutigen Hausener Kir- che entdeckte, leider aber nicht so sorgfältig untersuchte und auswer- tete, wie das notwendig gewesen wäre.
Immerhin lassen Lage und Größe der aufgedeckten romanischen Bau- teile den Schluß zu, daß Hausen spätestens im 9. Jahrhundert entstan- den sein muß, möglicherweise aber auch schon der Siedlungsperiode des 8. Jahrhunderts zugezählt werden darf. Auf die archäologischen Grabungsergebnisse in Hausen stützt sich auch das positive Gutachten des Staatsarchivs in Darmstadt.
Ist aber durch die von mir geschilderten Feststellungen die Gründung der Siedlung Hausen für die Karolingerzeit gesichert, wird der Streit um die Zuordnung unserer Urkunde von 886 bzw. 887 eigentlich zweit- rangig, soweit man krampfhaft nach einem fixierten Datum sucht, an dem sich das Jubiläumsfest veranstalten läßt.
Ich weise in diesem Zusammenhang nur einmal beispielhaft auf die
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