1100 JAAHRE HAUSEN BEI GlESSEN- 886- 1986
Festrede anläßlich der akademischen Feier im Bürgerhaus von Pohlheim-Hausen zur 1100-Jahr-Feier am 3. Mai 1986
Als im Jahre 886 der Abt des Klosters Lorsch jenen Tauschvertrag abschloß, der dem Grafen Konrad 111 Tagwerk Acker, 8 Tagwerk Wiesen und 4 Hofstätten zu Garwardeshusen überließ, war die frühka- rolingische Siedlungsperiode des 8. und 9. Jahrhunderts weitgehend ab- geschlossen.
Zu dieser Zeit hatte Karl III., ein Urenkel Karls des Großen, den die Geschichtsschreibung auch den"Dickenn nennt, die kaiserliche Gewalt im Ostfrankenreich übernommen, in jenem Teil des fränkischen Ge— samtreiches, das durch den Vertrag von Verdun 843 entstanden war und aus dem sich dann im 10. Jahrhundert das sogenannte 1. Deutsche Reich herausbildete.
Es darf hier nicht unerwähnt bleiben, daß es ungeklärt ist, ob seine Regierungsjahre vom Tag der Kaiserkrönung durch Papst Johann VIII. am 12.02.881 oder erst vom Tode seines Mitregenten Ludwigs III. am 20.01.882 gezählt werden. Darum könnte die eingangs erwähnte Ur- kunde sowohl auf den 11.05.886 wie auf den 11.05.887 datiert werden.
Die Frage aber, die sich daraus für uns ergeben könnte, ob wir be-— rechtigt sind, die Festlichkeiten zum 1100jährigen Bestehen des Dorfes Hausen schon im Jahre 1986 zu begehen, erschien mir zweitrangig ge- genüber dem Problem, ob jenes"Garwardeshusen“ auf unser Hausen bezogen werden darf. Dieser Streit bewegt seit fast 50 Jahren die orts- und landesgeschichtliche Forschung, ausgelöst durch die Heraus- gabe des"Codex Laureshamensis“ des Lorscher Urkundenbuches in den Jahren 1929- 1936 und beflügelt durch den bahnbrechenden Aufsatz Karl Glöckners Das Haus Konrads I. in Gießen und im Lahntal“ in den MOHG 38. Bd./1942.
Die Kontroverse entzündete sich an der Frage, ob dieses"Garwardes- husen“ aus der Urkunde 886/887 wirklich unser Hausen gewesen ist oder nicht doch woanders angenommen werden muß.
Nun kann von keiner Seite bestritten werden, und es wäre unredlich, dies zu unterschlagen, daß es bis heute keine gesicherten historischen Beweise dafür gibt, ob diese oder jene Auffassung die richtige ist.
Sie alle- hier im Saal- und darüber hinaus viele Freunde der Orts- und Landesgeschichte haben die berechtigte Erwartung, daß ich zu dieser Frage heute Stellung nehme, ohne daß ich dabei den Anspruch erhebe, mit meiner Meinung die Lösung herbeigeführt zu haben.
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