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Zur Geschichte Gießens und seines Umlandes : Aufsätze und Reden / von Erwin Knauß
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Orte Ebsdorf und Londorf hin, die in den nachgeschriebenen Urkunden des Fuldaer Mönches Eberhard vorkommen und denen die ungenügende schriftliche Überlieferung eine Spanne von 29 Jahren- nämlich von 1950- 1979- ließ, um ihre 1200-Jahrfeier zu begehen.

Schließlich sei auch das erwähnt: Schriftliche Ersterwähnungen sind im frühen Mittelalter sehr zufälliger Natur. Keineswegs alle Dörfer, die im 8. und 9. Jahrhundert entstanden, erscheinen in der urkundlichen UÜberlieferung. In unserem Raum verdanken wir diese frühen schrift- lichen Beweise der Existenz eines Ortes, dem beharrlichen Fleiß und der Aufmerksamkeit von Fuldaer, Lorscher oder Hersfelder Mönchen, die empfangene Schenkungen, Tauschgeschäfte oder Landkäufe sorgfäl- tig verzeichneten, um gegen die Begehrlichkeit der weltlichen Herren - notfalls vor Gericht- gewappnet zu sein. Wir können daher jetzt ohne Prestige- oder Substanzverlust das Problem des Geburtsdatums hinter uns lassen, auch wenn wir uns nicht mit absoluter Sicherheit für die Zuordnung der Lorscher Urkunde von 886 zu unserem Hausen verbürgen können.

Hausen im frühen und hohen Mittelalter, so habe ich meine heutigen Ausführungen zeitlich eingegrenzt, denn es dürfte verständlich sein, daß man eine 1100jährige Geschichte nicht in einem gut halbstündigen Referat einfangen kann. Aber auch so stoße ich an Grenzen, denn von 886 bis zur zweiten Erwähnung unseres Hausen im Jahre 1284 klafft jene große schriftliche Lücke, die in unserem Raum für so viele Sied- lungen festzustellen ist.

In jener Urkunde von 1284 und einigen folgenden wird deutlich, daß Hausen in dieser bereits dem Spätmittelalter zuzurechnenden Zeit fe- ster Bestandteil des Gerichtsbezirks Hüttenberg war, der in der schriftlichen Überlieferung zwar erst 1246 erwähnt wird, aber zweifel- los sehr viel älter ist. Dieser Hundertschaftsbezirk umfaßte ursprüng- lich ein wesentlich größeres Gebiet unter Einschluß des Wiesecker Waldes. Im Verlaufe des hohen und späten Mittelalters wurde der ur sprünglich vom Reich als Lehen vergebene und mit Gerichtsrechten ausgestattete Hüttenberg durch die wachsende Territorialisierung, vor allem nach der Teilung der Grafschaft Gleiberg in der Mitte des 12. Jahrhunderts und der Schaffung der Herrschaft Gießen, wesentlich verkleinert.

MWit Annerod und den im späten Mittelalter ausgegangenen Siedlungen Conradsrod und Niederalbach blieb Hausen unter der Gerichtsherr- schaft des allen Miterben der Gleiberger Grafen gemeinschaftlichen Hüttenberg; seit dem Aussterben der Merenberger zu Beginn des 14. Jahrhunderts waren das die Landgrafen von Hessen und die Grafen von NassaufSaarbrücken. Erst 1703 wurde das bis dahin gemeinsam verwal- tete Gebiet des Hüttenbergs geteilt: Nachdem schon 1585 bei der Teilung des"gemeinsamen Landes an der Lahn die Dörfer Nieder-

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