DER GIESSENER FEMEMORDPROZESS VON 1927
Aufsatz aus: Archiv für hessische Geschichte und Altertumskunde Neue Folge, 32. Band, Darmstadt 1974
1. Einstimmung
Am Mittwoch, dem 30. März 1927, als sich im Schwurgerichtssaal des Gießener Landgerichts nach langem, zähem Ringen die Verhandlung ihrem Ende zuneigte, schrieb der Feuilletonist der Frankfurter Zei- tung’ folgende- fast poesievolle- Betrachtung zum Prozeß unter der Uberschrift"Die Schleier reißen“:
„Wenn man mit der Bahn von Frankfurt die gesegneten Gefilde der Wetterau nach Gießen hinauffährt, blinkt, kurz nachdem der Zug die Station Bad Nauheim verlassen hat, aus einer sanften Mulde nach dem Gebirge(Taunus) zu der Spiegel eines mäßig großen Teiches hinter spärlich hohen Parkbäumen herüber: Es ist der Ort jener dunklen Tat, die jetzt nach 5 Jahren endlich aufgehellt wurde und ihrer Sühne ent- gegensieht.
Damals war hier in einer kalten Märznacht ein unerkannt gebliebener Mann mit blutigem Kopf und nassen Kleidern aufgefunden worden; es wurde ein Verfahren gegen die unbekannten Täter eingeleitet. Dieses Verfahren mußte nach einiger Zeit ergebnislos eingestellt werden, worauf die Akten im Gerichtsgebäude zu Gießen beigesetzt wurden. Die Geschichte, wie dieses dünne Aktenstück nach Jahren wieder her- vorgeholt wurde, als eine anonyme Mordanzeige bei der Polizei in Frankfurt einlief, und wie dann..die Täter eruiert und die Fäden ent- wirrt wurden, die von dieser blutigen Affäre zu einem ganz bestimm-— ten organisatorisch zusammengefaßten Personenkreis hinüberliefen, ist ein spannender Detektivroman, wie ihn ein Doyle kaum besser erfin- den könnte.“
2. Die Feme
§ 1:Die Organisation ist eine Geheimorganisation und trägt den Namen(Organisation C.“.
§ 5: Jeder verpflichtet sich zu unbedingtem Gehorsam gegenüber der Leitung der Organisation und deren Organe.
§ 11: Verräter verfallen der Feme..“1
Dies sind drei Paragraphen aus den Satzungen einer radikalnationalisti-
1 Stadtarchiv Gießen, Gi GG 194 Akten des Gießener Fememord- prozesses von 1927.
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