Hessen und in ihm für das so günstig gelegene Gießen eine hoffnungs- volle Zeit anzubrechen.
Da scheiterte der mit so großen Fähigkeiten ausgestattete Landesfürst an den Schwierigkeiten und Fehleinschätzungen seiner überregionalen Politik, die er nicht zuletzt durch sein Versagen in der persönlichen Sphäre selbst mit herbeigeführt hatte. Seine Niederlage im Schmalkal- dischen Kriege hatte das Schleifen der gerade erst aufgeführten Gie- ßBener Festungswerke durch den auf kaiserlicher Seite stehenden Gra- fen Reinhard zu Solms-Lich zur Folge.
Das ganze Land- ausgeblutet und finanziell zerrüttet- schien dem Untergang nahe, und auch unsere Stadt lag schwer darnieder. Die Launen internationaler Hof- und Kabinettspolitik aber befreiten Phi- lipp überraschend aus kaiserlicher Gefangenschaft und gaben ihm 1552 noch einmal die Chance, sein Werk im religiösen und politischen Be— reich fortzuführen. Aber trotz des Augsburger Religionsfriedens von 1555 und des gelungenen Ausgleichs mit Nassau im Katzenelnbogener Erbfolgestreit 1557 mißlingen ihm seine weitergreifenden Pläne. Auf religiösem Gebiet ist er machtlos gegenüber den immer stärker um sich greifenden Lehrstreitigkeiten innerhalb des Protestantismus, zumal er selbst an Vertrauen verloren hatte; auf politischem Gebiet hat er durch sein unkluges Testament sein Lebenswerk, die einige, mächtige Landgrafschaft, eigenhändig zerstört.
In seinen letzten Lebensjahren hat er allerdings noch den Wiederauf- bau der Festung Gießen befohlen, die von 1560 bis 1564 stärker als zuvor ausgebaut wurde. Es spricht für die besondere Vorliebe und Fürsorge Philipps für seine Festungsstadt, daß alle von ihm erlassenen Forst- und Holzordnungen mit ihren strengen Bestimmungen die alt- hergebrachte Märkerverfassung des Gießener Stadtwaldes nicht anta- steten. Bei seinem Tode 1567 erfolgte die Teilung des Landes in vier recht unterschiedliche Teilgrafschaften unter seine vier ehelichen Söhne. Gießen kam dabei zur Landgrafschaft Hessen-Marburg. Die rund 40 Jahre, die Gießen unter dem Landgrafen Ludwig IV. von Mar- burg verbrachte, waren noch einmal eine relativ ruhige Zeit für die Stadt vor ihrem Abstieg in Armut, Not und politische Unfreiheit. Der Marburger Landgraf sah die Bedeutung Gießens für seine kleine Herr- schaft in ihrem Charakter als Garnisons- und Festungsstadt und ließ ihre Werke noch verstärken. 1586-90 errichtete er neben dem Neuen Schloß den prachtvollen, 80 m langen Renaissancebau des Zeughauses. Es war das mächtigste Gebäude unserer alten Stadt und ist dank der Energie einiger einsichtsvoller Männer in fast gleichem Stil nach der Zerstörung von 1944 wieder aufgebaut worden.
Die Stellung Gießens im südlichen Teil der kleinen Landgrafschaft Marburg wurde nicht unwesentlich gestärkt durch den Teilungsvertrag mit Nassau von 1585, durch den das Gericht Kirchberg/Lollar die
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