Beginnen wir im Westen unserer Stadt.
Hier hatte Gießen mit dem Dorf Heuchelheim eine Koppelweide westlich der Kroppach in jenem städtischen Gebiet, das bei dem gro- gen Geländetausch des Jahres 1905- 1. Flurbereinigung- an Heu- chelheim fiel. Von den Rechten auf dieser Koppelhut heißt es in Heuchelheimer Akten, daß uauf die Stoppeläcker die Gießener ihr Vieh zuerst und danach die Heuchelheimer treiben dürfen“, daß beide aber im Brachfeld gleichzeitig antreiben können; im übrigen ständen sie in der Nutzung gleich. Die Gießener Akten machen diesen an- scheinend unbedeutenden Unterschied nicht, sondern sprechen davon, daß die Heuchelheimer erst dann mit ihrem Vieh- und zwar mit der-— selben Gattung- auf diese Koppelhut dürfen, wenn sie die Gießener dort sehen.
Das Gebiet dieser Koppelhut lag eindeutig in der Gemarkung der Wü— stung Kroppach, von der wir urkundlich nachweisen können, daß ihre Bewohner wohl zum überwiegenden Teile im 14. Jahrhundert nach Gießen übersiedelten und wo wir ziemlich sicher sein dürfen, daß sein Gebiet in dieser Zeit in der Stadtgemarkung aufgegangen ist. Offen bleibt hier, ob es sich um rein Kroppacher Weiderechte handelte und die Koppelhut erst dadurch entstanden ist, daß ein Teil der Kroppa- cher auch nach Heuchelheim verzog oder ob hier bereits vor dem Wüstwerden Kroppachs eine Koppelhut zwischen diesem und Heu- chelheim bestand.
Eine weitere Gießener Koppelhut lag zwischen der Kroppach und dem Oberen Hardthof. An ihr war neben Heuchelheim auch Krofdorf-Glei- berg beteiligt. Dort findet sich noch heute der Flurname"über der Kroppach auf der Koppelhut“. Die Rechte waren hier- wie es in den Akten heißt- uin allem gleich ohne Unterschiedu zu genießen.
Auch dieser gemeinsame Weidebezirk lag eindeutig in der ehemaligen Gemarkung von Kroppach. Da eine Ubersiedlung von Kroppachern nach Krofdorf-Gleiberg wohl auszuschließen ist, dürfte es in diesem Falle klar sein, daß die Koppelhut bereits zur Zeit der Existenz von Krop- pach bestanden hat. Mit dem Aufgehen in Gießen konnten die Rechte am Grund und Boden dieser Koppelhut lediglich in die Gemarkung, aber nicht in den Besitz der Stadt Gießen übernommen werden. In der Gießener Flurgrenzbeschreibung von 1778 heißt es"welche Koppelhut in der Stadt Gießen Gemarkung lieget“. Noch in den 40er Jahren des vorigen Jahrhunderts fanden Grenzumgehungen um diesen Hutbezirk statt. Späterhin beschränkte man das gemeinsame Weiderecht anschei- nend auf einen Grenzweg. Jedenfalls verzichtete Krofdorf erst 1913 endgültig auf Weiderechte an diesem Weg. Die Auflösung dieser Kop- pelhuten hatte keine Grenzänderungen zur Folge.
Wenn sich nun mein heutiger Vortrag besonders mit den Weidege- meinschaften und Koppelhuten sowie den Markgenossenschaften der Stadt Gießen mit ihren Nachbarorten beschäftigt, so möchte ich—
38


