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Zur Geschichte Gießens und seines Umlandes : Aufsätze und Reden / von Erwin Knauß
Entstehung
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den gemeinsamen Nutzungen teilzuhaben, ohne finanzielle und andere Nachteile zu erleiden. Auf die Ursachen der Entstehung einer so weitverzweigten Markgenossenschaft soll hier nicht eingegangen wer- den. Gegen Ende des 17. Jahrhunderts hatte es jedenfalls die Stadt verstanden, die Anteile folgender Gemeinden durch Kauf oder Tausch an sich zu bringen: Allendorf- Lützellinden- Hörnsheim- Watzen- born/Steinberg- Wieseck- Klein-Linden und Großen-Linden.

Nach dem Hauptteilungsvertrag zwischen Hessen und Nassau über den bis 1703 gemeinsamen Hüttenberg wurden die Anteile der noch in der Markgenossenschaft verbliebenen Gemeinden in folgender Weise neu festgelegt: Gießen hatte nun 24/33, Leihgestern, Steinbach, Garben- teich und Annerod je 2/33 sowie Hausen 1/33.

Aber auch dieses Teilungsverhältnis brachte keine Beendigung der viel- fältigen Streitigkeiten und Mißhelligkeiten unter den beteiligten Ge- meinden. So drängt Gießen unablässig auf eine Auflösung der Markge nossenschaft und ihre Aufteilung zu freiem Eigentum. Gegen den ent- schiedenen Widerstand von Steinbach, Garbenteich und vor allem An- nerod, die um ihre wilde und schwer kontrollierbare Waldnutzung fürchteten, gelang es dann der Stadt, mit Hilfe der landgräflichen Regierung die Aufteilung durchzusetzen. Am 1.6.1776 wurde der Ver- trag unterzeichnet und am 13.2.1777 von der Landesregierung in Darmstadt bestätigt. Gießen erhielt 22/33, d.h. 2/3 der Markgenossen- schaft Fernewald als Eigentum und überließ 2/33 käuflich an Annerod. Diese Fläche von rund 300 ha entspricht genau den heutigen Waldflu- ren 58 bis 60 und hat den eigenartigenWurmfortsatz der Gießener Gemarkung entstehen lassen, der sich hier im Halbkreis um die Ge markung Annerod herumlegt.(Im Zuge der Gebietsreform der 70er Jahre blieb dieser Waldteil zwar im Besitz der Stadt Gießen, wurde aber der neugebildeten Gemarkung Fernwaldu zugeordnet.) Schon zwei Jahre nach der Teilung der Markgenossenschaft wurde auch der Gießener Anteil vom Fernewald in den Gesamtverband der Gießener Waldungen einbezogen und einer geordneten, unter staatlicher Aufsicht stehenden Forstwirtschaft unterstellt.

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