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Die Goslarer Straßennamen : ein Beitrag zur städtischen Verfassungstopographie des Mittelalters und zur vergleichenden Straßennamensforschung ; mit einem Stadtplan / von Karl Frölich
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159
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mit B., Fl. und F. zitiert. F. ohne weiteren Zusatz verweist auf den in gewissem Sinne eine Vorarbeit zu diesem Hefte darstellenden, oben S. 8 Anm. 12 bezeichneten Aufsatz Hz. 61(1928). Zu ihm sind die späte- ren ergänzenden Bemerkungen NSsJ. 6, S. 247f., 258£.; 7, S. 292£., 316£.; 9, S. 37£. heranzuziehen.

) Vgl. das S. 23 Anm. 33, 26 Anm. 45, 37.

%),'S. o. S. 10 Anm. 16.

51) Oben S. 11f.

52) 4 Bände(Erlangen 1869£.). Beachtlich von allem II, S. 20£.

5) Erlangen 1882. Vgl. hier S. 79£.

%4) G. Arndt, Zur Heimatkunde von Halberstadt, 1. Heft: Die äußere Entwicklung der Stadt(Halberstadt 1910), S. 23£., 87£.

5) W.Seelmann, Quedlinburgs und seiner alten Straßen Namen, Hz. 63(1930), S.122; W.Gille, Die Straßennamen Quedlinburgs, Qued- linburger Kreisblatt vom 11.21. November 1930.

5) H. Schmoeckel, Die Soester Straßennamen, Zeitschr. des Ver. f. die Gesch. von Soest und der Börde 44/5(1929), S. 25120.

), W. Reinecke, Die Straßennamen Lüneburgs, Quellen und Darstellungen zur Gesch. Niedersachsens 30, 2. Aufl.(1942).

58) Hinsichtlich der kirchlichen Zustände in diesem Bezirk, insbes. der Rechtslage der Thomaskirche und ihrer Stellung zum Domstift ist hin- zuweisen auf Machens,S. 40, 78, 385/6; Frölich, ZRG. 41, S. 115 Anm. 3, 116 Anm. 2,

5) UB. I 324(1188); Fl, S. 47. Wegen der späteren Schicksale der Mühle s. UB. II 429, 564; III 609, 762, 766. Bei dem Abkommen vom 14. 8. 1356(UB. IV 533; Schiller, S. 69/70) handelt es sich um eine andere Mühle, die anscheinend in das Beeksystem einbezogen werden sollte.

%) Die Mühlein civitate Goslarie juxta pontem, qui vocatur berch- bruke geht im Jahre 1233(UB. I 532) aus der Hand des Domstifts in die des Klosters Neuwerk über. 1293 besitzt das Kloster an der gleichen Stelle die Mühleante portam sancti Nicolai(UB. II 450, 461).

#1) Nach einer Notiz der in Goslar in Privatbesitz befindlichen Chro- nik der Familie Hennecke brannten 1844 am Gemeindehofe hinter der Ratsapotheke einige Wohnhäuser an der kleinen Gose, die nach der Abzucht führt, nieder(Mitteilung von O. Weber).

#2) Vielleicht gehört in diesen Zusammenhang die allerdings nicht urkundlich beglaubigte Nachricht von der Zumauerung des Pipentors (Hölscher, Kaiserpfalz, S. 172). Auf die damals beabsichtigte Schlie- Bung auch des Rosentores deuten hin zwei Urkunden vom 6. 12. 1293 (UB. II 462/3):si valva, que Roslendor(Rossendor) nuncupatur, clauditur seu recluditur.

#8) Hölscher, Kaiserpfalz, S. 143. %) Näheres F., S. 158 Anm. 58.